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Diskussion zur Petition 99659

Kassenarztrecht

Faire, transparente Bezahlung sowie adäquate Honorierung von Ärzten/Abschaffung des Regresswesens und DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus vom 24.09.2019

Diskussionszweig: Öhm....

b.rzepka@gmx.de-- | 23.03.2020 - 15:26

Öhm....

Anzahl der Antworten: 8

Zitat: von Petent
Weshalb soll der Arzt dafür bezahlen, dass sich ein Patient ein Aut-idem-Kreuz auf seinem Rezept wünscht, damit er das besser verträgliche Originalpräparat erhält? Warum wird er nicht selbst zur Kasse gebeten?


Ein Arzt stellt gemäß Bundesmantelvertrag medizinisch notwendige Verordnungen aus. Was notwendig ist, entscheidet der Arzt. Kommt er zu dem Schluss, dass eine Leistung notwendigerweise verordnet werden muss, muss er bei seiner Verordnung Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachten.

Patientenwünsche sind kein Grund, von diesem Prinzip abzuweichen!

Wenn das verordnete Präparat aufgrund von Hilfsstoffen nicht vertragen wird, oder andere medizinische Gründe gegen das Präparat der Krankenkasse sprechen, dann kann man das in der Akte genau dokumentieren und die Verordnung ggf. rechtfertigen.
Der reine Wunsch vom Patienten reicht hier aber nicht aus.

Im Gegenteil: Patienten können seit 2011 (sic!) schon mit ihrem Rezept in die Apotheke gehen und sich unabhängig von eventuellen Rabatverträgen ihre Wunschfirma aussuchen. Dann zahlen die Patienten den Preis erst mal komplett selbst, und bekommen einen Bruchteil dann von ihrer Krankenkasse zurück (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz i.V.m. §13 Abs. 2 SGB V).

Die Mehrkosten für dieses Wunschkonzert trägt also der Patient. Bei aller Serviceorientierung, aber auf dieses Verfahren kann und muss man die Patienten verweisen.

Gleiches gilt für Wunschüberweisungen zu Fachärzten. Der Arzt entscheidet, ob dies notwendig ist. Findet er dies nicht notwendig, darf er es nicht verordnen.
Der Patient hat jederzeit die Möglichkeit, sich diese nicht notwendige (Mehr-) Leistung auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Notwendigkeit der Abschaffung von DRGs sehe ich als Mitarbeiter einer Notaufnahme genau so, jedoch haben Sie hierzu weder Gründe noch Alternativen vorgeschlagen. Die Petition vermischt also ambulanten und stationären Sektor, die vollkommen unterschiedlich aufgebaut sind.

Keine Mitzeichnung.
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