Text der Petition
Mit der Petition wird eine faire und transparente Bezahlung und adäquate Honorierung von Ärztinnen und Ärzten gefordert. In diesem Zusammenhang wird die Abschaffung des Regresswesens und des DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus sowie eine unverzügliche Mitteilung von Abrechungsauffälligkeiten durch die Kassenärztliche Vereinigung an die Leistungserbringer gefordert.
Begründung
Junge Ärzte lassen sich nicht mehr nieder aus Angst vor Repressalien, Gängeleien, ungewissen Risiken der Selbstständigkeit, aber vor allem dem heimtückischen Regresswesen, bei dem 4 Jahre rückwirkend Honorare, Leistungen, Medikamenten- und Heilmittel oder sonstige Therapiekosten (Ergotherapie/Logopädie/Physiotherapie) zurück gefordert werden, nachdem der Patient amtliche Leistungen in Anspruch genommen hat - der Arzt indes steht mit seinem privaten Vermögen in Haft. Bereits in 5 Jahren werden über 50 % der Haus-und Kinderärzte in Rente gegangen sein, viele geben ihre Kassenzulassung vorzeitig ab, nicht nur ländliche Regionen sind betroffen. Es gibt Kollegen, die in 10 Jahren Niederlassung 10 Regresse jeweils an Weihnachten erhalten haben. Es gibt Kollegen, die wegen vermeintlich unplausibler Leistungsabrechnung wegen zuviel behandelter Patienten aus einer Notlage heraus in Regress genommen werden. Es gibt Ärzte, denen eine Sonderbedarfszulassung gewährt wird, um eine Abstaffelung auszusetzen, jedoch durch die Hintertür durch die Regresskeule Honorare gänzlich rückwirkend gestrichen werden. Damit nicht genug: sie werden auch noch an den Pranger gestellt und müssen sich vor der Kripo verantworten, weil sie einem schwerst mehrfach behinderten Patienten Hilfsmittel verordnet haben oder sie erhalten Hausdurchsuchungen im laufenden Praxisbetrieb mit Beschlagnahmung von Arbeitsmitteln und Versiegelungen der Praxis. ES REICHT! Das ist weltweit einmalig! Weshalb soll der Arzt dafür bezahlen, dass sich ein Patient ein Aut-idem-Kreuz auf seinem Rezept wünscht, damit er das besser verträgliche Originalpräparat erhält? Warum wird er nicht selbst zur Kasse gebeten? Medizin ist eine öffentliche Aufgabe ohne Profitgier!
Ein Arzt stellt gemäß Bundesmantelvertrag medizinisch notwendige Verordnungen aus. Was notwendig ist, entscheidet der Arzt. Kommt er zu dem Schluss, dass eine Leistung notwendigerweise verordnet werden muss, muss er bei seiner Verordnung Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachten.
Patientenwünsche sind kein Grund, von diesem Prinzip abzuweichen!
Wenn das verordnete Präparat aufgrund von Hilfsstoffen nicht vertragen wird, oder andere medizinische Gründe gegen das Präparat der Krankenkasse sprechen, dann kann man das in der Akte genau dokumentieren und die Verordnung ggf. rechtfertigen.
Der reine Wunsch vom Patienten reicht hier aber nicht aus.
Im Gegenteil: Patienten können seit 2011 (sic!) schon mit ihrem Rezept in die Apotheke gehen und sich unabhängig von eventuellen Rabatverträgen ihre Wunschfirma aussuchen. Dann zahlen die Patienten den Preis erst mal komplett selbst, und bekommen einen Bruchteil dann von ihrer Krankenkasse zurück (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz i.V.m. §13 Abs. 2 SGB V).
Die Mehrkosten für dieses Wunschkonzert trägt also der Patient. Bei aller Serviceorientierung, aber auf dieses Verfahren kann und muss man die Patienten verweisen.
Gleiches gilt für Wunschüberweisungen zu Fachärzten. Der Arzt entscheidet, ob dies notwendig ist. Findet er dies nicht notwendig, darf er es nicht verordnen.
Der Patient hat jederzeit die Möglichkeit, sich diese nicht notwendige (Mehr-) Leistung auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Notwendigkeit der Abschaffung von DRGs sehe ich als Mitarbeiter einer Notaufnahme genau so, jedoch haben Sie hierzu weder Gründe noch Alternativen vorgeschlagen. Die Petition vermischt also ambulanten und stationären Sektor, die vollkommen unterschiedlich aufgebaut sind.
Keine Mitzeichnung.