Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in der vorgeschlagenen Version ablehnen.
Die Bundesregierung möge den handwerklich unzureichenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes nochmal gründlich überarbeiten.
Begründung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffengesetz (Drs. 19/13839) ist umgehend zu stoppen!
Das deutsche Waffengesetz zählt zu den strengsten in Europa. Sportschützen, Waffensammler und Jäger sind nicht verantwortlich für Terroranschläge mit illegalen Waffen.
Der vorliegende Entwurf (Drs. 19/13839) nutzt kaum Ausnahmemöglichkeiten der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853). Der Bundesrat will mit seiner Stellungnahme den Entwurf u. a. mit einer Aufhebung der waffenrechtlichen Privilegierung der deliktisch irrelevanten Armbrust und einer Regelabfrage der Waffenbehörde beim Verfassungsschutz zusätzlich verschärfen.
Herr Seehofer muss auf die Verbände hören und den Gesetzentwurf dringend überarbeiten. Lesen Sie die Stellungnahmen der Verbände (gerade der Schießsportverbände) auf der Seite des BMI und vergleichen Sie diese mit der Aussage von Herrn Seehofer.
Statt im Parlament zu behaupten, man nutze Spielräume, sollte Herr Seehofer besser außerhalb des eigenen Ministeriums einmal mit der Mehrzahl der Verbände sprechen.
Wir fordern
1. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren. Möglichkeiten der EU-Richtlinie, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten + Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt sie gleich zu verbieten, sind zu nutzen. Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese Disziplinen ausübt.
2. Keine Bedürfnisprinzipausweitung, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab wie langjährige Aufzeichnungspflichten von Schießterminen.
3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Waffen von Sportschützen besitzen marginale Deliktrelevanz, Gefahren gehen von illegalen Waffen aus. Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht Gängelung, echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.
4. Bekämpfen Sie endlich effektiv Kriminalität und Terrorismus in Deutschland und hören Sie auf, loyale Bürger zu drangsalieren, die laut BKA keinerlei Größe im Bereich Kriminalität/Terrorismus darstellen.
5. Die Bundesregierung muss illegalen Handel und Herstellung von Schusswaffen bekämpfen, nicht ohnehin rechtstreue Besitzer registrierter Schusswaffen weiter drangsalieren. Kein Generalverdacht durch Regelabfrage beim Verfassungsschutz für rechtstreue Waffenbesitzer.
Ad § 14 WBK Gelb
S. 10 Absatz d) Ziffer d)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6 und in Satz 1 werden nach den Wörtern
„Erwerb von“
die Wörter
„insgesamt bis zu zehn“
eingefügt und werden die Wörter
„von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader
-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen“
durch die Wörter
„Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader
-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen“
ersetzt.
Also in Kürze:
Maximal 10 Einträge auf die WBK Gelb
Wer in der Vergangenheit je Disziplin zwei Waffen, eine für Training und eine für den Wettkampf, oder variierende Kaliber hatte und mehr als fünf Disziplinen wie
KK-Gewehr
KK-Gewehr Dreikampf
GK-Matchgewehr
Ordonnanzgewehr
Zielfernrohrgewehr
Unterhebelrepetiergewehr A/B
Unterhebelrepetiergewehr C
Feuerstutzen
Zimmerstutzen
Wehrmannsgewehr
etc.
trainiert hat, kann, wenn das durchkommt, Teile seiner Sportwaffen verschrotten.
Das wäre kalte Enteignung der sportlich aktivsten Vertreter des Schießsports, wenn für bestehende Kontingente kein Bestandsschutz vereinbart wird. Aber auch dann würde es künftig gerade die aktivsten Sportler treffen.