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Diskussion zur Petition 104010

Grundgesetz

Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15.12.2019

Diskussionszweig: Wo liegt der Grund für so viel Wind?

K-S6750 | 02.03.2020 - 02:43 (Zuletzt geändert am 02.03.2020 - 02:46 von K-S6750 )

Wo liegt der Grund für so viel Wind?

Anzahl der Antworten: 66

Die Wellen hier schlagen ziemlich hoch, das Abendland scheint in Gefahr und rechte sowie linke Unrechtssysteme (Nationalsozialismus / DDR) werden beschworen. Warum dieser gewaltige Wind? Ich frage mich sehr, ob die Mehrzahl der Diskutanten hier eigentlich den Text wirklich kennt oder nur blind dem Gerede der Petitionsbegründung folgt.
Sollen wir es mal mit dem Verstand versuchen? Gut - dies ist der geplante Text im Kontext des Art. 6 (neu ist bekanntlich? der Absatz 1a):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(1a) Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Im Ernst, wo ist das Problem?
- Absatz 1 spricht nach wie vor der Familie ihre zentrale Rolle zu.

Zum neuen Abs. 1a:
- Satz 1 formuliert nach einigen Selbstverständlichkeiten (Grundrechte) ein zentrales Erziehungsziel, das seit Menschengedenken und in allen Kulturen Ziel der Kindererziehung ist: die eigenständige Persönlichkeit, die in der sozialen Gemeinschaft, in die sie hinein geboren wird, angemessen lebt.
Hat mit dieser Zielbestimmung ganz im Ernst jemand ein Problem?
- Satz 2 bindet den Staat in seinem Handeln - nicht Eltern.
- Satz 3 gibt Kindern dem Staat gegenüber besondere Rechte, nichts sonst.

"ELTERNRECHTE" werden in dem gesamten neuen Abs. 1a in keiner Weise tangiert, schon gar nicht geschmälert, ja nicht einmal erwähnt.

Abs. 2 spricht nach wie vor zuerst den Eltern das Recht (und übrigens auch die Pflicht) zur "Pflege und Erziehung" der Kinder zu. Unverändert und ohne auch nur den Hauch einer Einschränkung.

Auch die Abs. 3 bis 5 bleiben unverändert, wobei in Abs. 4 die besondere Rolle der Mutter (nach wie vor) deutlich betont und gestärkt wird.

Nochmal - um alles in der Welt:
Womit genau haben Sie alle denn da ihre Probleme?
Was genau rechtfertigt denn die hier entworfenen Schreckensszenarien?

Da wär' ich mal auf Antworten gespannt, aber - ehrlich gesagt - nur an solchen, die sich (wie meine Stellungnahme auch) genau am Text orientieren. Allgemeines Gerede ohne Bezug zum Wortlaut der Änderung bringen uns nicht weiter, oder?
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