Text der Petition
Mit der Petition sollen zur Sicherstellung der Verbraucher - sowie der öffentlichen Sicherheit - gesetzliche Regelungen erreicht werden, die den Vertrieb von Himmelslaternen und vergleichbaren Produkten einschränken oder generell verbieten, um das Anwendungsverbot zu gewährleisten.
Begründung
Dieses kann durch ein Verbot von Angeboten, welche gezielt den deutschen Verbraucher ansprechen erreicht werden sowie, um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten, durch eine Haftung der Online-Plattformen bei Verstößen.
Seit 2009 ist deutschlandweit das Steigenlassen von Himmelslaternen (unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen) insbesondere auf Grundlage von Vorschriften über den Brandschutz sowie die Flugsicherheit verboten. Es ist festzustellen, dass trotz dieses Verbotes häufig ohne einen entsprechenden Hinweis, dennoch solche Produkte in Deutschland - meist über Marktplatz-Plattformen im Internet - vertrieben werden. Hierdurch wird dem uninformierten Verbraucher suggeriert, dass auch das Aufsteigenlassen erlaubt sei. Die daraus folgenden Auswirkungen haben sich zum Jahreswechsel im dramatischen Ausmaße erneut gezeigt. Letztlich gehen von diesen Produkten erhebliche Gefahren für Menschen, Tieren und Sachen aus. Eine entsprechende Hinweispflicht wäre nicht ausreichend, um eine solche Problematik zu lösen, da eine aktuelle Studie zeigt, dass bereits jetzt die Überwachung des Online-Handels behördlich nicht gewährleistet werden kann. Um eine effektive Rechtsdurchsetzung durch die Behörden zu gewährleisten, sind daneben Plattformen und Marktplätze mit einzubeziehen, da der Vertrieb in nicht unerheblichen Maße über diese erfolgt und der Zugriff auf Anbieter aus dem (insbesondere außereuropäischen) Ausland in der Regel nicht möglich ist. Dementsprechend ist ein generelles Verbot für das zielgerichtete Anbieten an deutsche Verbraucher, insbesondere online, und insbesondere über Handelsplattformen, zu beschließen, sowie eine Haftung von Online-Handelsplattformen für Verstöße gegen ein solches Verbot.
Fake-Industrie freut sich und überschwemmt Deutschland mit gefälschten Markenprodukten. Die Marktüberwachung meidet den Online-Handel wie der Teufel das Weihwasser und zieht lieber weiter die Proben nur im stationären Handel.
Allein der Amazon Marketplace hat im Jahr 2018 einen Umsatz von 42,72 Milliarden Dollar gemacht. Eine Verantwortung für die Produktsicherheit der Billigware aus Fernost will Amazon jedoch nicht übernehmen. Es seien ja Produkte von anderen Händlern, wird argumentiert. Dabei wird ein Großteil dieser Produkte über die Amazon Fullilment-Center in Deutschland ausgeliefert.
Jeff Bezos hat immer gesagt, dass er sich als Spielveränderer sieht. Er hat stets gesagt, dass Amazon die Konditionen zu seinen Gunsten verändern wird, sobald es einen entsprechenden Marktanteil erreicht hat. Erreicht hat diese Information die deutsche Politik jedenfalls noch nicht.
Beispiel Kosmetik: Der Spiegel schrieb dazu schon am 02.06.2018, dass bei 24 getesteten Produkten aus dem Amazon Marketplace insgesamt 93 Verstöße gegen die EU-Kosmetikverordnung festgestellt wurden. Nur zwei Produkte waren in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig. Der Verbraucherschutz erweist sich als lückenhaft. Nicht deklarierte Allergene, unzulässige Inhaltsstoffe, falsche Anpreisungen. Die deutschen Behörden sind völlig überfordert, die Flut der Angebote im Netz zu kontrollieren.
Es wird Zeit, dass die Politik etwas gegen gefährliche Produkte aus dem Netz tut. Tiere im Zoo verbrennen, im Netz kursieren Videos von Menschen, die sich mit gefährlichen Produkten vom Amazon Marketplace verletzt haben. Was muss eigentlich noch passieren, bevor das Verbraucherschutzministerium in Berlin tätig wird?
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