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Diskussion zur Petition 109945

Umsatzsteuer

Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Friseurdienstleistungen vom 20.04.2020

Diskussionszweig: Noch´n Abgreifer

Heinz 548 | 08.05.2020 - 01:27

Noch´n Abgreifer

Anzahl der Antworten: 7

Ach, nun auch die Friseure die vom Kuchen etwas abhaben wollen

... und schon wieder eine Branche die sich selbst als „systemrelevant“ bezeichnet und versucht abzugreifen was abzugreifen ist.

Mit der Friseurbranche kann es nicht schlecht bestellt sein, denn auf dem mir bekannten Marktplatz sind gleich fünf Friseure damit beschäftigt, zu frisieren, dazu gibt es auf Nebenstraßen noch weitere fünf Friseurbetriebe und zwei Friseurbetriebe in einem Einkaufscenter (Stadt mit 50.000 EW).

Der Petent übersieht, dass die Mehrwertsteuer nur ein Durchlaufposten darstellt und der Betrieb hieran nur ein winziger Teil aufzuwenden hat.


• Friseure leiden besonders unter Corona: Friseurbetriebe waren unter den ersten, die geschlossen wurden, und werden durch die Abstandsregelungen (1,5 m) wohl nie wieder vollumfänglich ihrem Geschäft nachgehen können. Auch sind entgangene Einnahmen für sie nicht nachzuholen. Deshalb gilt es, sie jetzt zu unterstützen!

AW: Friseurbetriebe sind aber auch die ersten, die wieder geöffnet haben können. Inwieweit führt die Abstandsregel zu Umsatzeinbussen oder gar zu Gewinnschmälerung? In keinem Betrieb sind mit bestehender personeller und sachlicher Ausstattung entgangene Einnahmen nachzuholen.


• Friseurdienstleistungen müssen bezahlbar bleiben: Der Besuch beim Friseur darf kein Luxusgut werden. Von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Verbraucher und Friseurunternehmer gleichermaßen.

AW: Was anderes als Luxus ist ein Friseurbesuch? Das reine „Haareschneiden“ kann von jedermann durchgeführt werden; Es sieht möglicherweise nicht hübsch aus, ist also eine Definition von Form und Aussehen,- also Luxus. Zumal Friseure selbst in hohem Maße dazu neigen Frisurausstattungen über das übliche Maß hinaus zu stylen, selbst zu entwickeln und Modediktate vorgeben. (Side-Cut, Strähnchen legen, Dauerwelle, Färben, Long Bob, French-Cut, etc.)


• Wettbewerbsverzerrung! Die umsatzsteuerpflichtigen Friseurunternehmen leiden unter einer Wettbewerbsverzerrung durch von der Umsatzsteuer befreite Kleinstbetriebe.

AW: Das ist allgemein üblich und stellt keine Besonderheit für Friseurbetriebe dar.


• Die Friseurbranche muss ausbildungsstark und beschäftigungsstark bleiben

AW: Das begründet keine Mehrwertsteuersenkung


>> Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung auf ca. 6 % steigen wird.

AW: Wenn dem so ist, wird es alle Betriebe und alle Beschäftigten treffen und nicht nur Friseurbetriebe.


>> Die eingesparten 12 % würden den Unternehmern beispielsweise die Möglichkeit geben, ihren Mitarbeitern höhere Löhne zu zahlen.

AW. Genau dieses Procedere hatten wir bei der Senkung von Mehrwertsteuer für Übernachtungsbetriebe und bei der Senkung von Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel für Frauen (Tampons/ Binden). Die Mehrwertsteuer wurde zwar gesenkt, aber mit genau NULL Effekt für Verbraucher und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
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