Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass ein Unterschied zwischen Shishatabak (Tabak für Wasserpfeifen) und Tabak für Zigaretten gemacht wird. Besonders beim Thema Verbot von Minz- und Mentholgeschmäckern in Tabak.
Begründung
Minz-Geschmacksrichtungen werden in Tabakprodukten in Deutschland zum 20.05.2020 untersagt. Mit der Begründung, dass es oft als ,,Einstiegsdroge“ genutzt wird und zum Rauchen verleitet.
In Shishatabak werden diese Minz- und Menthol-Geschmäcker in sehr vielen Produkten genutzt.
Jedoch nicht nur die Nutzer leiden unter dieser Bestimmung, gerade den Anbietern dieser Produkte brechen nun ganze Produktreihen aus dem Sortiment. Damit stehen diesen Anbietern große Verluste bevor.
Das "Leiden", keinen Minzgeschmack im Shishatabak zu haben, dürfte zu bewältigen sein.
Dass den Anbietern Verluste bevorstehen, taugt nicht als Argument, wenn es gesundheitliche Gründe gibt (hierzu gehört auch die Prävention), diese den Tabak überlagernden Zusätze zu verbieten.