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Diskussion zur Petition 110235

Häusliche Krankenpflege

Wahlfreiheit für an Corona erkrankte Patienten hinsichtlich stationärer und ambulanter Pflege vom 25.04.2020

Diskussionszweig: Problem der Durchführung

schuf | 23.06.2020 - 12:29

Problem der Durchführung

Anzahl der Antworten: 3

Die Bitte der Petition hat verschiedene Haken, einer ist Unwissenheit. Man kann die Intensivstation nicht einfach nach Hause verlagern, auch wenn man Zitat "Beatmungsgeräte auch pflegenden Angehörigen und ambulanten Pflegediensten zur Verfügung [stellt|, nebst Infusionen, Medikamenten und sonstigen Hilfemittel für Therapie und Pflege."

Das war durchaus ein Problem auch hinsichtlich der Debatte um die Versorgungslage während Corona: Man benötigt nicht nur Intensivbetten, sondern auch Personal, das hierzu ausgebildet ist.

Es kommt nicht von ungefähr, dass Intensivpfleger eine eigene Aus- bzw. Weiterbildung durchlaufen. Ein Angehöriger oder auch Pflegekräfte der ambulanten Pflege (nicht PflegerInnen aus der Klinik), die nicht zufällig vorher in der Intensivpflege tätig waren, können Beatmungsgeräte gar nicht bedienen und könnten mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Von den Kosten gar nicht zu sprechen.

Und Selbstbestimmung endet nun mal im Seuchenschutz dort, wo andere gefährdet würden. Etwa durch Laien, die in der Wohnung pflegen und durch unzureichende Hygiene das Virus nach außen tragen.
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