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Diskussion zur Petition 111146

Straßenverkehrs-Ordnung

Keine Rücknahme bzw. Abmilderung der am 28.4.2020 in Kraft getretenen Änderungen der StVO vom 15.05.2020

Diskussionszweig: Unverhältnismäßig? Wer bei Tempo 30 mit 51 km/h fährt...

Nutzer1821916 | 16.06.2020 - 07:29 (Zuletzt geändert am 16.06.2020 - 09:01  von Admin )

Unverhältnismäßig? Wer bei Tempo 30 mit 51 km/h fährt...

Anzahl der Antworten: 6

trifft das auf die Straße laufende Kind mit Tempo 51, anstatt gerade noch zum Stehen zu kommen.

Fahrverbot unverhältnismäßig?

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