Text der Petition
Mit der Petition wird eine Tagespauschale für Telearbeit gefordert, die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Als Nachweis für diese Pauschale soll eine Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über die Anzahl der im Homeoffice verbrachten Tage ausreichen.
Begründung
Motivation:
Besonders seit dem Steuerjahr 2020 arbeiten besonders viele Menschen in Deutschland von zuhause aus. Einige Menschen mussten im Laufe der COVID-19-Maßnahmen ihre Arbeitsumgebung spontan ändern. Viele von ihnen haben kein eigens zum Arbeiten eingerichtetes Zimmer, welches gemäß aktueller steuerrechtlicher Grundlagen aber für eine Steuererleichterung gegebenenfalls notwendig ist (häusliches Arbeitszimmer).
Doch auch grundsätzlich sollte ein Industriestaat wie Deutschland auch rechtlich moderne Arbeitsbedingungen möglichst unkompliziert für Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Finanzämter abdecken können. Dazu gehört jetzt und aber auch in Zukunft die Arbeit von zuhause oder aus.
Die Idee:
Für die Arbeit außer Haus gibt es bereits die sogenannte Pendlerpauschale, die es sowohl den Finanzämtern als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einfach macht, Kosten für den Arbeitsweg abzusetzen.
Die Arbeit zuhause steuerrechtlich abzusetzen, ist jedoch komplizierter: Der Arbeitsplatz muss bestimmte räumliche Bedingungen erfüllen, ebenso die Arbeit selbst.
Eine Pauschale für Homeoffice erleichtert es beiden Seiten, die entstandenen Kosten abzusetzen.
Wer für seinen Arbeitsplatz einen tatsächlich höheren Aufwand als die Pauschale hat, kann nach wie vor mithilfe von konkreten Nachweisen auch diese absetzen.
Der Pentent fordert einen Ausgleich für den Wegfall der Pendlerpauschale im Homeoffice.
Weil die Km-Pauschale für Pendler wegfällt, die einen Ausgleich für entstandene Kosten darstellen soll wie
- Verbrauchsstoffe (Benzin / Öl)
- Abnutzung (Austausch der Bremsen etc)
- Werkstattkosten
etc
Oder Kosten für den ÖPNV entfallen soll der Homeoffice Arbeitende eine Entschädigung für nicht-enstandene Kosten erhalten.
Dabei vergisst der Petent ebenfalls, dass es schon eine Werbungskostenpausche in Höhe von derzeit 1.000 € p.a. gibt, die ohne Nachweis automatisch vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Keinem im Homeoffice Arbeitenden entstehen Kosten von mehr als 1.000 € p.a
(Ausstattung ist vom AG zu tragen)
Ganz klar: Ablehnung
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