Text der Petition
Mit der Petition wird ein Gesetz zur Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots als dritte private Säule der Altersvorsorge gefordert.
Begründung
Ein Altersvorsorge-Wertpapierdepot (kurz: AV-Depot) besitzt folgende Eigenschaften:
1. Das AV-Depot ist eine Kombination aus Verrechnungskonto und Wertpapierdepot bei einer Bank oder vergleichbarem, durch die BaFin regulierten Finanzinstitut. Der Inhaber ist eine einzelne natürliche Person.
2. Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder vergleichbaren Ruhestandsregelungen des Inhabers sind nur Einzahlungen möglich. Danach sind Entnahmen aus dem AV-Depot erlaubt.
3. Das AV-Depot ist pfändungssicher, insolvenzgeschützt, vererbbar, nicht beleihbar und vollständig ein Schonvermögen in der Sozialgesetzgebung.
4. Das AV-Depot ist auf andere Finanzinstitute übertragbar.
5. Als Anlageinstrumente sind alle für Privatanleger geeigneten Wertpapiere entsprechend der MiFiD-II-Richtlinie zulässig und der Depot-Inhaber kann innerhalb des AV-Depots jederzeit Anlagen umschichten.
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Alle Bürger sind seitens des Gesetzgebers und der Bundesregierung aufgefordert, eine private Altersvorsorge zu betreiben. Die große Mehrheit unabhängiger Beratungsinstitutionen empfiehlt den Verbrauchern dazu möglichst breit gestreute ETF-Sparpläne, um eine adäquate Rendite bei geringstmöglichen Kosten der Geldanlage zu erzielen. Mit zunehmendem Alter wird empfohlen, die Anlage von Aktien in festverzinsliche Anleihen umzuschichten. Diese Empfehlung gilt in der aktuell anhaltenden Nullzinsphase umso mehr, da Kosten zum wesentlichen Rendite-Faktor geworden sind. Trotz dieser wissenschaftlich anerkannten und von vielen Verbrauchern bereits umgesetzten Empfehlung ist ein Wertpapierdepot laut Gesetz aber keine Altersvorsorge, sondern ein liquides Vermögen. Insofern ist diese Form der Vorsorge im Gegensatz zu anderen Formen nicht vor den oftmals unverschuldeten Unwägbarkeiten des Lebens, wie längere Arbeitslosigkeit, Insolvenz, Haftung etc. geschützt. Die Übertragbarkeit des AV-Depots auf andere Finanzinstitute stellt sicher, dass der Inhaber nicht nachträglich in eine ansteigende Kostenspirale durch Gebühren des Finanzinstituts geraten kann. Durch die bereits bestehenden Mechanismen der europäische Finanzmarkt-Richtlinie MiFiD II ist zudem sichergestellt, dass der Inhaber nur solche Wertpapiere erwirbt, die seinen Anlagezielen und Kenntnissen entsprechen. Daher wird der Bundestag aufgefordert das AV-Depot zu beschließen, als Altersvorsorge-Form anzuerkennen und einem Pfändungsschutz zu unterstellen.
Zur Abgrenzung sei ausdrücklich erwähnt, dass mit dieser Petition keine Wünsche nach steuerlichen Neuregelungen oder staatlicher Förderung verbunden sind. Der Gesetzgeber mag darüber frei und anderweitig befinden.
ich freue mich über diese Petition und fordere dies in ähnlicher Form schon seit Jahren. Aktuell ist die Altersvorsorge in Deutschland für Selbständige u. Unternehmer schlicht eine Katastrophe. Gerade die mündige und selbständige Vorsorge will der Staat offensichtlich nicht, obwohl er es fortwährend propagiert da er selbst an dieser Aufgabe gescheitert ist. Doch die Lippenbekenntnisse lassen reale Handlungen vermissen. Die Amerikaner, Engländer etc. haben da bessere Modelle, an denen wir uns auch gut orientieren können. Zwei zentrale Punkte stören mich jedoch an dieser Petition hier, denn gerade was Selbständige und Unternehmer ausmacht - Sie müssen jederzeit und bedingungslos an das Vermögen kommen können! Das ist mit ein Hauptgrund, warum Rürup und Co. ein absolutes No Go sind. Es wird immer versucht in Kombination über teure Versicherungsprodukte und oder Mittelsmänner zu gehen (die es letztlich auch nicht besser können und nur unnötig Wertenwicklung kosten). Zusätzlich wird der Zugriff darauf dann aber verwehrt, und ohne diese Konstrukte gibt es keine Sicherheiten. Sicherheiten u. Steuervorteile scheint es nur im Austausch gegen Zugriffsverwehrung bis zur Rente zu geben. Doch gerade dies ist indiskutabel für Selbständige und Unternehmer. Und da das Leben nun Mal immer wieder für Überraschungen gut ist, muss ich jederzeit, bedingungslos und ungehindert an mein Vermögen kommen können. Ohne wenn und aber. Auch beleihbar muss es sein, denn gerade zur Altersvorsorge gehört auch die Immobilie. Und wer kann es sich schon leisten, einerseits sein Vermögen im Depot aufzubauen und es nicht der Bank als Sicherheit hinterlegen zu müssen, bzw. dann nicht zu können. Doch genau dies ist der ideale Weg. Und ich bin da zwingend für optimale u. maximal effiziente Bedingungen. Ebenso muss die selbstgemanagte Vorsorge thesaurierend und völlig steuerfrei sein! Es ist schon eine Unmöglichkeit, wie sehr sich der Staat hier bedient. Nicht nur, dass wir mit über 50% Steuern quasi enteignet werden, bis der Gewinn im Privatvermögen landet und angelegt werden kann. Finanzprodukte dann noch mit 25% zu besteuern sind, gerade zur Altersvorsorge, eine Dreistigkeit sonders gleichen. Am Risiko möchte sich der Staat jedoch nach Möglichkeit nicht beteiligen. Ebenso die erst kürzlich eingeführte vorgelagerte Besteuerung von Fonds u. ETFs die dem Thesaurierungseffekt entgegen stehen, der maßgeblicher Vermögensaufbau-Motor ist, sind schlicht eine Unverschämtheit und ein Schlag ins Gesicht. Wir brauchen hier ein unbürokratisches u. einfaches Vorgehen.