
Diskussion zur Petition 113349
Öffentliche Sicherheit
Durchführung einer Studie zum "Racial Profiling" bei den Polizeibehörden des Bundes/der Bundesländer vom 06.07.2020
Diskussionszweig: @ADMINISTRATOR @MODERATOR: dürfen hier im Forum, Ausländer mitzeichnen?
Antwort der Moderation:
Das Recht, Petitionen einzureichen, mitzudiskutieren und zu unterzeichnen, steht nach Artikel 17 des Grundgesetzes „Jedermann“ zu (sog. Jedermann-Recht).
Das Petitionsrecht ist nicht an die Geschäftsfähigkeit, die Volljährigkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthalt in Deutschland gebunden.
Jede natürliche Person ist damit Träger des Grundrechts, gleich ob Mann oder Frau, Kind/Minderjähriger, Deutsche/r, Inhaftierte/r, Staatenlose/r oder Ausländer/in.
Bürger können sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden, sofern es sich um Angelegenheiten des Bundes handelt.