Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 113349

Öffentliche Sicherheit

Durchführung einer Studie zum "Racial Profiling" bei den Polizeibehörden des Bundes/der Bundesländer vom 06.07.2020

Diskussionszweig: @ADMINISTRATOR @MODERATOR: dürfen hier im Forum, Ausländer mitzeichnen?

mickimau | 14.08.2020 - 19:18 (Zuletzt geändert am 17.08.2020 - 10:29  von Admin )

@ADMINISTRATOR @MODERATOR: dürfen hier im Forum, Ausländer mitzeichnen?

Anzahl der Antworten: 12

@ADMINISTRATOR @MODERATOR: dürfen hier im Forum, Ausländer mitzeichnen?


Antwort der Moderation:
Das Recht, Petitionen einzureichen, mitzudiskutieren und zu unterzeichnen, steht nach Artikel 17 des Grundgesetzes „Jedermann“ zu (sog. Jedermann-Recht).
Das Petitionsrecht ist nicht an die Geschäftsfähigkeit, die Volljährigkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft oder dem Aufenthalt in Deutschland gebunden.
Jede natürliche Person ist damit Träger des Grundrechts, gleich ob Mann oder Frau, Kind/Minderjähriger, Deutsche/r, Inhaftierte/r, Staatenlose/r oder Ausländer/in.
Bürger können sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden, sofern es sich um Angelegenheiten des Bundes handelt.
5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich