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Diskussion zur Petition 113908

Zollrecht

Rücknahme der Gesetzesänderung hinsichtlich der Zollfreigrenzen vom 24.07.2020

Diskussionszweig: Gesetz = 28.50€ Zwangsgebühr auf jeden 1€-Artíkel !!!

CYBERYOGI =CO=Windler | 21.10.2020 - 05:56

Gesetz = 28.50€ Zwangsgebühr auf jeden 1€-Artíkel !!!

Anzahl der Antworten: 2

Oft bestelle ich dutzende Elektronikbauteile für Stück 1 bis 4€ bei verschiendenen Herstellern aus China (sind nur dort erhältlich), auf die ich mit dem neuen Gesetz somit pro Stück 28.50€ Strafgebühr für Bearbeitung durch die Post zahlen und für jedes Exemplar einen eigenen Brief an diese schicken müsste! Da meine Zollstelle in einer anderen Stadt liegt, ich keinen Benzinstinker besitze und während derer Öffnungszeit schlafe, ist persönliche Abholung für mich ausgeschlossen.

Es ist absolut absurd, dass man beim Zoll erhaltene Auslandspakete heute immer noch nur brieflich zur "Post-Nachverzollung" (mit Mondpreis-Gebühr 28.50€) anmelden kann, weil wg. angeblich so wichtigem Postgeheimnis nicht mal Zollbeamte die Pakete selbst öffnen dürfen, sondern nur DHL. Warum sollte ich der Post mehr vertrauen als dem Zoll? (Auch Briefträger klauen Pakete.) Solcher Unfug gehört im Rahmen der Digitalisierung endlich abgeschafft. Sinnvoll wäre aber, wenn jeder Bürger dem Zoll einmalig bis auf Widerruf brieflich die Öffnungsmvollmacht für empfangene Pakete erteilen (oder ggf. auch verweigern) müsste. Der DHL-Konzern hat dieses Monopol keinesfalls verdient.

Die schlimmste Unsitte ist, Übersee-Post aus dem Ausland grundsätzlich (oft zusätzlich) in Plastikumschläge zu verschweißen. Ich weiß nicht ob sowas aus Panik vor Milzbrandbriefen entstanden ist oder wirklich besser schützen soll als Papier. Solche Umschläge entsorgt jedenfalls der Empfänger (wohin?, kein Grüner Punkt drauf - also in die Umwelt???). Wenn die Auslandssendung dann wg. angeblicher "Beschädigung" o.ä, nachträglich undurchsichtig eingeschweißt wurde, wodurch ggf. das Zoll-Etikett von außen nicht mehr sichtbar ist - was dann aufgrund angeblichen Datenschutzes ("Postgeheimnis") dazu führt, dass die Post sich erdreistet dem Empfänger 28.50EUR Strafgebühr ("Postnachverzollung") aufzubrummen, die innerhalb 1 Woche sammt brieflich(!) unterschriebener Rückantwort zu entrichten ist. Bei Verzögerung wird die Sendung zurückgeschickt oder vernichtet. Da die Post dran verdient, hat sie jede Menge Profitinteresse daran, "Beschädigungen" solcher Sendungen herbeizuführen.


Dieser Wahnsinn muss endlich verboten und stattdessen das "Postgeheimnis" abgeschafft oder zumindest durch einmalige briefliche Zusendung einer unterschriebenen Vollmacht an den deutschen Zoll aufhebbar werden.


=> definitiv MITZEICHNUNG !!!
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