Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle in dem Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe parallel von je 200 gelosten Bürgerinnen und Bürgen im Rahmen von Bürgergutachten mit Planungszellen beraten werden. Die Ergebnisse werden jeweils vor der Abstimmung öffentlich bekannt gegeben.
Begründung
Jedes Jahr werden so 24.000 geloste Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von 120 Bürgergutachten, ganz direkt an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt.
Dies wird einen enorm positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben:
Bürgergutachten werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 47 Jahren angewandt. Sie sind oft wissenschaftlich begleitet worden und so in ihrer Wirkung gründlich erforscht.
Die Erfahrung zeigt, dass die Ergebnisse von Bürgergutachten einen starken Blick auf das Allgemeinwohl haben. Das heißt, die gemeinsam formulierten Aussagen der gelosten und mit fachlichem Hintergrund versorgten BürgerInnen bieten ein genaues Bild für das, was die Gesellschaft für das Allgemeinwohl am förderlichsten hält und auch in der Umsetzung zu akzeptieren bereit ist.
Mit diesen Empfehlungen haben die Abgeordneten eine belastbare Grundlage, um tatsächlich als gewählte Vertreter des ganzen Volkes (Artikel 38 Abs. 1, Grundgesetz) politische und regulatorische Ideen und Programme im Sinne des ganzen Volkes zu entwickeln.
Ein Bürgergutachten dauert vier Tage.
Innerhalb dieser Zeit erleben die teilnehmenden BürgerInnen einen Querschnitt der Gesellschaft.
Ihre Haltung zur Gesellschaft ändert sich. Es wird dann „ihre“ Gesellschaft, nicht mehr „die“ Gesellschaft, sie erleben sich als ein Teil davon.
Durch die häufige Anwendung kann sich dieses andere Gefühl nach und nach in der ganzen Gesellschaft etablieren und einen neuen Politikstil des Miteinander erzeugen.
Ein positiver Nebeneffekt:
Keiner ist überfordert, keiner ist ausgeschlossen, keiner wird übergangen, alle werden gehört. Status, Geld und Position spielen keine Rolle.
Jede Fragestellung kann mit einem vernünftigen Aufwand zeitnah behandelt werden.
Insgesamt geht es darum, die Herausforderungen dieser Zeit mit vielschichtigem Blickwinkel und der Lebenserfahrung aller Beteiligten zu meistern.
Unterschiedlichste Interessengruppen/Menschen werden zusammengebracht, um gemeinsame Utopien zu erarbeiten.
Wissenschaftliche Ergebnisse treffen auf menschliche Bedürfnisse.
Ängste genauso wie innovative Visionen.
Tausende Jahre Lebenserfahrung eines Querschnittes der Bevölkerung gepaart mit den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen arbeiten für die besten am Allgemeinwohl orientierten Lösungen.
So können wir als Gesellschaft zusammenwachsen, gefördert durch Dialog und einen bürgernahen bzw. bürgergestützen Politikstil.
Dieser Politikstil soll mit allen praktischen Verbesserungen in Bund, Ländern und Gemeinden etabliert werden.
Ein Bürgergutachten enthält die Empfehlungen von Bürgern zu bestimmten, meist vorgegebenen Themen. In ein Bürgergutachten fließen die Lebens- und Berufserfahrung von ganz vielen verschiedenen Menschen ein.
Das Besondere ist das Verfahren:
• Die Teilnehmer werden im Zufallsverfahren aus den Melderegistern gezogen. Alle Schichten und Gruppen der Bevölkerung sind vertreten, auch die bisher »schweigende Mehrheit«.
• In Gruppen von ca. 25 Personen sind sie in der Regel vier ganze Arbeitstage lang tätig. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Viele Hilfestellungen ermöglichen es, von der Arbeit in Betrieb und Familie freigestellt zu werden. Es handelt sich um sachorientierte Arbeit.
In der Regel arbeiten mindestens vier Gruppen, also 100 Bürgerinnen und Bürger, am gleichen Thema. Es können auch viel mehr Gruppen sein, denn sie gehen alle nach dem gleichen Arbeitsprogramm vor.
• Die Bürgergutachter werden von Experten zu allen wichtigen Aspekten des Themas informiert. Bei strittigen Fragen referieren Fachleute mit verschiedenen Ansichten (kontroverse Information).
• Die meiste Arbeit geschieht in Kleingruppen zu etwa 5 Teilnehmern. Diese werden etwa alle eineinhalb Stunden neu zusammengesetzt. Sie arbeiten frei und ohne Überwachung oder Moderation.
• Das ganze Verfahren wird von einem unabhängigen Durchführungsträger vorbereitet, organisiert, durchgeführt und dokumentiert. Er stellt auch das Arbeitsprogramm zusammen, das für alle Arbeitsgruppen gleich ist, und stellt je zwei Prozessbegleiter für jede Arbeitsgruppe. Diese organisieren einen arbeitsförderlichen, inhaltlich neutralen Rahmen für die Arbeit der Bürgergutachter.
• Die Empfehlungen der Bürger werden zusammengefasst, verdichtet, nochmals von Vertretern der Bürger geprüft und dann als Bürgergutachten veröffentlicht. Erst wenn das Bürgergutachten im Druck ist, erhält es der Auftraggeber, der also keinen Einfluss auf die Inhalte hat, wenn das Verfahren einmal begonnen hat.
Was aus den Ergebnissen wird, entscheidet der Auftraggeber. "