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Diskussion zur Petition 114759

Wahlrecht

Parallele Beratung aller im Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe durch geloste Bürgerinnen und Bürger vom 16.08.2020

Diskussionszweig: Verfahrensbeschreibung

Nutzer4413164 | 22.09.2020 - 20:35

Verfahrensbeschreibung

Anzahl der Antworten: 4

"Was ist ein Bürgergutachten? (aus www.buergergutachten.com/Leistungen/buergergutachten)

Ein Bürgergutachten enthält die Empfehlungen von Bürgern zu bestimmten, meist vorgegebenen Themen. In ein Bürgergutachten fließen die Lebens- und Berufserfahrung von ganz vielen verschiedenen Menschen ein.
Das Besondere ist das Verfahren:
• Die Teilnehmer werden im Zufallsverfahren aus den Melderegistern gezogen. Alle Schichten und Gruppen der Bevölkerung sind vertreten, auch die bisher »schweigende Mehrheit«.
• In Gruppen von ca. 25 Personen sind sie in der Regel vier ganze Arbeitstage lang tätig. Dafür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Viele Hilfestellungen ermöglichen es, von der Arbeit in Betrieb und Familie freigestellt zu werden. Es handelt sich um sachorientierte Arbeit.
In der Regel arbeiten mindestens vier Gruppen, also 100 Bürgerinnen und Bürger, am gleichen Thema. Es können auch viel mehr Gruppen sein, denn sie gehen alle nach dem gleichen Arbeitsprogramm vor.
• Die Bürgergutachter werden von Experten zu allen wichtigen Aspekten des Themas informiert. Bei strittigen Fragen referieren Fachleute mit verschiedenen Ansichten (kontroverse Information).
• Die meiste Arbeit geschieht in Kleingruppen zu etwa 5 Teilnehmern. Diese werden etwa alle eineinhalb Stunden neu zusammengesetzt. Sie arbeiten frei und ohne Überwachung oder Moderation.
• Das ganze Verfahren wird von einem unabhängigen Durchführungsträger vorbereitet, organisiert, durchgeführt und dokumentiert. Er stellt auch das Arbeitsprogramm zusammen, das für alle Arbeitsgruppen gleich ist, und stellt je zwei Prozessbegleiter für jede Arbeitsgruppe. Diese organisieren einen arbeitsförderlichen, inhaltlich neutralen Rahmen für die Arbeit der Bürgergutachter.
• Die Empfehlungen der Bürger werden zusammengefasst, verdichtet, nochmals von Vertretern der Bürger geprüft und dann als Bürgergutachten veröffentlicht. Erst wenn das Bürgergutachten im Druck ist, erhält es der Auftraggeber, der also keinen Einfluss auf die Inhalte hat, wenn das Verfahren einmal begonnen hat.
Was aus den Ergebnissen wird, entscheidet der Auftraggeber. "
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