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Diskussion zur Petition 116328

Familienfragen

Wahlfreiheit der Eltern bei Betreuungsform der Kinder U3 durch Zufluss der staatlichen Subventionsleistung direkt an Familien vom 23.09.2020

Diskussionszweig: Familienfragen - Wahlfreiheit der Eltern bei Betreuungsform der Kinder U3 durch Zufluss der staatlichen Subventionsleistung direkt an Familien

Petent | 08.10.2020 - 09:40

Familienfragen - Wahlfreiheit der Eltern bei Betreuungsform der Kinder U3 durch Zufluss der staatlichen Subventionsleistung direkt an Familien

Anzahl der Antworten: 33

Elterngeld kann systematisch keine Lohnersatzleistung sein:
Die Ungleichbehandlung der Eltern wird mit der „Lohnersatzfunktion des Elterngeldes“ begründet, wie das bei Kranken- und Arbeitslosengeld erfolgt. Die Betreuung eines Kleinkindes ist aber kein Schadensfall wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit sondern eine der Erwerbsarbeit ebenbürtige Leistung. Deshalb ist kein „Lohnersatz“ erforderlich sondern ein „Lohn“, unabhängig davon, ob die Arbeit von den Eltern oder von anderen Personen geleistet wird. Das ist auch deshalb gerechtfertigt, da diese Arbeit aufgrund unseres umlagefinanzierten Sozialsystems nicht mehr nur den Eltern zugutekommt, wie das früher der Fall war, sondern der gesamten Versicherungsgemeinschaft. Die elterliche Erziehungsarbeit darf nicht länger als „Nichtleistung“ stigmatisiert werden.
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