Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 116328

Familienfragen

Wahlfreiheit der Eltern bei Betreuungsform der Kinder U3 durch Zufluss der staatlichen Subventionsleistung direkt an Familien vom 23.09.2020

Diskussionszweig: Ein Betreuungsgeld kann sich allein durch geringe Reduzierung der Kita-Inanspruchnahme gegenfinanzieren

wertepolitik | 09.10.2020 - 16:16

Ein Betreuungsgeld kann sich allein durch geringe Reduzierung der Kita-Inanspruchnahme gegenfinanzieren

Anzahl der Antworten: 2

In Stuttgart haben wir ja v.a. bei unter 3 Jährigem eine extrem stark ansteigende Nachfrage nach Kita-Plätzen. Das Problem ist neben den Räumlichkeiten dabei auch vor allem, genügend Fachkräfte finden zu können (auch langfristig). Dies ist relevant, um den entwicklungspädagogisch relevanten Betreuungsschlüssel von 1:3 bei U-3 Kindern aufrecht zu erhalten.

Aus meiner Wahrnehmung nehmen nicht wenige Eltern die Kita in Anspruch, da sie den finanziellen Druck sowie den Erwartungsdruck des Arbeitgebers haben, möglichst nach einem Jahr wieder arbeiten zu müssen. Was jedoch nach Abzug von Fahrtkosten, Steuern, Sozialabgaben an Mehrbeitrag in der Familienkasse bei einer Teilzeitstelle bleibt, sind oft nur wenige hundert Euro.

Gleichzeitig nehme ich wahr, dass hier eine einseitige finanzielle Förderung von Kitas (getragen v.a. durch die Kommunen) eine Ungerechtigkeit gegenüber den Familien darstellt, die ihre kleine Kinder selbst betreuuen (was auch v.a. Familien mit mehreren Kindern betrifft, die eigentlich stärker auf finanziellen Ausgleich angewiesen sind).

Die Betreuungsquote in Stuttgart liegt bei 0 - 2 Jährigem am 1. März bei 37,9%
https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019240
Geht man pauschal davon aus, dass die 0-1 jährigen noch nicht in Kindertageseinrichtungen sind, liegt die Betreuungsquote bei 1-2 jährigen Kindern bei immerhin 56,8 %.

Wie in unten Berechnung gezeigt, wäre es möglich, allen 1-2 jährigen Kindern aufwandsneutral! ein Betreuungsgeld von z.B. 156 Euro monatlich zu zahlen.
Annahme dafür ist, dass jede 8 Familie, die ihr Kind momentan in einer Kita hat, aufgrund des Betreuungsgeld sich entscheidet, diese nicht in die Kita zu geben sondern anderweitig zu betreuen (z.B. bei Großeltern oder eben selbst zu betreuen).
Ein Indiz, dass tatsächlich Reduzierungen erfolgen, sind die geringere Kita-Inanspruchnahmequoten in Bayrischen Großstädten - denn dort wird ein Familiengeld (jedoch sogar unabhängig von der gewählten Betreuung).
So liegt die U3-Betreuungsquote 2019 in München bei 33,3% (als rund 12% niedriger), in Nürnberg bei 25,5%,
(https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/k5300c_201900.pdf)


Betreuungsquote von 0 -2 jährigen in Stuttgart: 37,90%
Anzahl In Betreuung Quote
0 Jahre 100 0 0%
1 Jährige 100 57 57%
2 Jährige 100 57 57%
Summe 300 114 38%


Kosten für die Stadt je Kind/Monat Inanspruchnahme je 100 Kinder

monatliche Kosten je 1000 Kinder in Kita
Kitakosten 1.100€ 56,8% 62.535€


Angenommen, Stuttgart zahlt ein Betreuungsgeld, für Eltern mit 1-2 Jahre.
Dies führt dazu, dass jede 8 tes Kind (U3), das jetzt in einer Kita ist,
keine Kita benötigt.

Dann entstehen nur noch folgende Kita-Kosten:
Kosten für die Stadt je Kind/Monat Inanspruchnahme je 100 Kinder
monatliche Kosten je 100 Kinder in Kita
Kitakosten 1.100€ 49,7% 54.718€

Damit wäre folgendes Betreuungsgeld aufwandsneutral finanziertbar:
Betreuungs-geld je Kind/Monat Inanspruchnahme je 100 Kinder monatliche Kosten je 100 Kinder in Kita
156€ 50,1% 7.817€

Alternativ wäre (wie in Bayern) auch ein Familiengeld für alle Kinder finanzierbar:
78€ 100% 7.817€
2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich