Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle staatlichen steuerfinanzierten Transfer- und Subventionsleistungen für die Pflege, Betreuung und Bildung der Kinder im U3-Alter (Elterngeld, Subventionen für Kinderkrippen etc.) für jedes Kind in gleicher Höhe und unmittelbar der Familie zufließen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der von ihnen gewählten Betreuungsform. Die Betreuungsform kann dann frei und gleichberechtigt individuell gewählt werden.
Begründung
Der Schutz der Würde der Kinder gemäß Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet deren natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Die Natur, die Kinderrechtskonvention der UN und unser Grundgesetz ordnen die Verantwortung dafür den Eltern zu. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Eltern dieser Aufgabe in möglichst optimaler Weise gerecht werden können. Dabei hat er aber nicht das Recht, die soziale Sicherheit eines Kindes davon abhängig zu machen, ob die Eltern den staatlichen Vorgaben folgen oder nicht, wie das aktuell beim Elterngeld und bei der einseitigen Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht.
Gegenwärtig wird das staatliche Elterngeld für kindbezogene Pflege- und Sorgearbeit der Höhe nach in Abhängigkeit vom vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommen gezahlt. Je weniger Geld Eltern verdienten, desto weniger steuerfinanziertes Geld (1.500 € Differenz) erhalten sie vom Staat. Das verstößt eindeutig gegen das Sozialstaatsgebot nach Art 20 GG und das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG.
Für Kinder in Krippenbetreuung übernimmt der Staat weitgehend die Finanzierung der Arbeitskraft, der Räumlichkeiten und der Sachmittel. Für Kinder, die außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden, erfolgt dagegen kein vergleichbarer Aufwandsersatz für die ihnen gegenüber geleistete Arbeit, was ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG verstößt. Die Differenz beträgt in der Regel mindestens ca. 1000 €/Monat und Kind.
Mit der Ausgestaltung des Elterngeldes und der einseitigen Krippenfinanzierung übt der Gesetzgeber gewollt und bewusst eine Lenkungswirkung auf die Eltern aus, die ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt ist (BVerfG 10.11.1998 99, 216):
Die Ungleichbehandlung der gleichen Leistung (Betreuung eines Kindes) aufgrund sachfremder Kriterien (Verdienst, Betreuungsart) lässt sich nicht sachlich, sondern nur mit einer ideologisch vorgegebenen Lenkungsabsicht gegenüber den Eltern begründen. Beide Eltern sollen nach einer Geburt so schnell wie möglich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nach dem Kindeswohl wird dagegen nicht gefragt. Dabei lässt sich die Empathie der Eltern für ihre Kinder durch keine noch so gute Ausbildung der Erzieher/innen ersetzen.
Eltern stehen als natürliche Bezugs- und Bindungspersonen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (Art. 6 Abs 1,2 GG), weil Kinder für eine gesunde Entfaltung unbedingt eine konstante und verlässlich ansprechbare kleine Personengruppe benötigen. Eltern sind und bleiben die verantwortlichen Experten ihres Kindes. Sie wollen und dürfen sich nicht von institutionellen Entscheidern entmündigen lassen. Kinder brauchen verfügbare und zugewandte Eltern.
Diese Sicht entspricht dem Wortlaut und Geist unseres Grundgesetzes, das Gerechtigkeit und Respekt im Rahmen einer freiheitlichen Grundordnung auch gegenüber Kindern als dem schwächsten Glied der Gesellschaft
Aus meiner Wahrnehmung nehmen nicht wenige Eltern die Kita in Anspruch, da sie den finanziellen Druck sowie den Erwartungsdruck des Arbeitgebers haben, möglichst nach einem Jahr wieder arbeiten zu müssen. Was jedoch nach Abzug von Fahrtkosten, Steuern, Sozialabgaben an Mehrbeitrag in der Familienkasse bei einer Teilzeitstelle bleibt, sind oft nur wenige hundert Euro.
Gleichzeitig nehme ich wahr, dass hier eine einseitige finanzielle Förderung von Kitas (getragen v.a. durch die Kommunen) eine Ungerechtigkeit gegenüber den Familien darstellt, die ihre kleine Kinder selbst betreuuen (was auch v.a. Familien mit mehreren Kindern betrifft, die eigentlich stärker auf finanziellen Ausgleich angewiesen sind).
Die Betreuungsquote in Stuttgart liegt bei 0 - 2 Jährigem am 1. März bei 37,9%
https://www.statistik-bw.de/Presse/Pressemitteilungen/2019240
Geht man pauschal davon aus, dass die 0-1 jährigen noch nicht in Kindertageseinrichtungen sind, liegt die Betreuungsquote bei 1-2 jährigen Kindern bei immerhin 56,8 %.
Wie in unten Berechnung gezeigt, wäre es möglich, allen 1-2 jährigen Kindern aufwandsneutral! ein Betreuungsgeld von z.B. 156 Euro monatlich zu zahlen.
Annahme dafür ist, dass jede 8 Familie, die ihr Kind momentan in einer Kita hat, aufgrund des Betreuungsgeld sich entscheidet, diese nicht in die Kita zu geben sondern anderweitig zu betreuen (z.B. bei Großeltern oder eben selbst zu betreuen).
Ein Indiz, dass tatsächlich Reduzierungen erfolgen, sind die geringere Kita-Inanspruchnahmequoten in Bayrischen Großstädten - denn dort wird ein Familiengeld (jedoch sogar unabhängig von der gewählten Betreuung).
So liegt die U3-Betreuungsquote 2019 in München bei 33,3% (als rund 12% niedriger), in Nürnberg bei 25,5%,
(https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/k5300c_201900.pdf)
Betreuungsquote von 0 -2 jährigen in Stuttgart: 37,90%
Anzahl In Betreuung Quote
0 Jahre 100 0 0%
1 Jährige 100 57 57%
2 Jährige 100 57 57%
Summe 300 114 38%
Kosten für die Stadt je Kind/Monat Inanspruchnahme je 100 Kinder
monatliche Kosten je 1000 Kinder in Kita
Kitakosten 1.100€ 56,8% 62.535€
Angenommen, Stuttgart zahlt ein Betreuungsgeld, für Eltern mit 1-2 Jahre.
Dies führt dazu, dass jede 8 tes Kind (U3), das jetzt in einer Kita ist,
keine Kita benötigt.
Dann entstehen nur noch folgende Kita-Kosten:
Kosten für die Stadt je Kind/Monat Inanspruchnahme je 100 Kinder
monatliche Kosten je 100 Kinder in Kita
Kitakosten 1.100€ 49,7% 54.718€
Damit wäre folgendes Betreuungsgeld aufwandsneutral finanziertbar:
Betreuungs-geld je Kind/Monat Inanspruchnahme je 100 Kinder monatliche Kosten je 100 Kinder in Kita
156€ 50,1% 7.817€
Alternativ wäre (wie in Bayern) auch ein Familiengeld für alle Kinder finanzierbar:
78€ 100% 7.817€