Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 116328

Familienfragen

Wahlfreiheit der Eltern bei Betreuungsform der Kinder U3 durch Zufluss der staatlichen Subventionsleistung direkt an Familien vom 23.09.2020

Diskussionszweig: Wahlfreiheit?

KSKKH | 10.10.2020 - 16:12

Wahlfreiheit?

Anzahl der Antworten: 22

Die versch. staatl. Zuschüsse zur Kinderbetreuung wurden hauptsächlich mit dem Argument der Wahlfreiheit beider Elternteile für Beruf und Familie bzw. Familie begründet.
Zusätzlich wurde das Problem des Knicks in der Lohnentwicklung vollständig auf den gehaltlichen Gender-Gap geschoben.

Eine Wahlfreiheit ist jedoch nur vorhanden, wenn sich Eltern bzw. Elternteile dies auch leisten können.

--> Entscheidet sich eine Frau/Mann/Div. spätestens nach dem Mutterschutz für Karriere und das Überlassen des Kindes von prägenden Jahren an andere ist das eine freie Entscheidung. Der erhaltene Lohn muss mindestens die gesamten Kosten für den Platz in der Betreuungsstätte decken. Ob über Steuer und Förderung oder direktem KITA-Beitrag.
Andernfalls reduziert sich der Sinn diese Systems auf:
1-Persönliche Entwicklungsziele
(Diese sehe ich aus gesellschaftlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt als nicht förderungsrelevant an.)

2-Melken aus dem Gesichtspunkt Steuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge und damit der Verschleierung bzw. Verschleppung von Finanzierungsproblemen.

Wird hiermit versucht, die Lücke der z.B. Rentenfinanzierung und auch Altersarmut durch Erwerbstätigkeit vorzubeugen, ist mein Vorschlage eine den Kreis zu schließen und die Höhe der Rente vom Beitrag zur Finanzierung dieser Abhängig zu machen. D.h. es muss der aktuelle Beitrag zur Zahlung der aktuellen Renten, als auch das Wahrnehmen der Möglichkeiten zur Sicherung der einen Rentenauszahlung berücksichtig sein. (z.B. eigene Kinder, erziehen adoptierter Kinder, etc.)
Somit besteht auch Wahlfreiheit die Höhe der Rente über Konzentration auf die Karriere und somit höherem Einkommen oder durch Streuung und Kombination mit Erziehungsleistung zu bestimmen.


--> Entscheidet sich eine Frau/Mann/Div. Dafür die Wertgrundladen in den ersten drei Jahren selbst zu prägen, trotz Lohneinbußen bzw. ohne Geld, muss dieser das vollständig selbst finanzieren.
Der Berufsausstieg ist meist zusätzl. mit einem Karriere-Knick verbunden.
Somit besteht diese Wahlmöglichkeit nur für eine finanziell oberen Mittelschicht.
Wir sollten wir so konsequent sein und beides fördern.
Die Betreuung mit akzeptablen Qualitätsstandard komplett aus Beiträgen zu finanzieren scheint ja nicht möglich zu sein.

Alternativ wäre es angebracht ehrlich zu kommunizieren und aussprechen, dass die Bindung an das Elternhaus und geringere Einfluss auf die Kinder in einige Fällen ein Problem darstellt und versucht wird, dies durch staatl. Einrichtungen auszugleichen. (Stichwort: Frühförderung)
Allerdings muss dann auch sichergestellt sein, dass der Aufbewahrungsgedanke nicht der vorwiegende für die Kinderbetreuungsstätte ist, sondern nur ein Nebeneffekt und es darf nicht nur die Anzahl bewertet werden.

Selbst empfinde ich das 2.Argument als einen Schlag ins Gesicht aller Eltern, die sich in der Lage fühlen ihre Kinder selbst zu erziehen und dies auch möchten. Sofern diese in Deutschland in der Unterzahl sind, jedoch in Ordnung.
3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich