Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle staatlichen steuerfinanzierten Transfer- und Subventionsleistungen für die Pflege, Betreuung und Bildung der Kinder im U3-Alter (Elterngeld, Subventionen für Kinderkrippen etc.) für jedes Kind in gleicher Höhe und unmittelbar der Familie zufließen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und der von ihnen gewählten Betreuungsform. Die Betreuungsform kann dann frei und gleichberechtigt individuell gewählt werden.
Begründung
Der Schutz der Würde der Kinder gemäß Art. 1 Abs. 1 GG beinhaltet deren natürliches Recht auf ein liebevolles Aufwachsen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Die Natur, die Kinderrechtskonvention der UN und unser Grundgesetz ordnen die Verantwortung dafür den Eltern zu. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass die Eltern dieser Aufgabe in möglichst optimaler Weise gerecht werden können. Dabei hat er aber nicht das Recht, die soziale Sicherheit eines Kindes davon abhängig zu machen, ob die Eltern den staatlichen Vorgaben folgen oder nicht, wie das aktuell beim Elterngeld und bei der einseitigen Finanzierung der Krippenbetreuung geschieht.
Gegenwärtig wird das staatliche Elterngeld für kindbezogene Pflege- und Sorgearbeit der Höhe nach in Abhängigkeit vom vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommen gezahlt. Je weniger Geld Eltern verdienten, desto weniger steuerfinanziertes Geld (1.500 € Differenz) erhalten sie vom Staat. Das verstößt eindeutig gegen das Sozialstaatsgebot nach Art 20 GG und das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 GG.
Für Kinder in Krippenbetreuung übernimmt der Staat weitgehend die Finanzierung der Arbeitskraft, der Räumlichkeiten und der Sachmittel. Für Kinder, die außerhalb des staatlichen Systems gepflegt und gebildet werden, erfolgt dagegen kein vergleichbarer Aufwandsersatz für die ihnen gegenüber geleistete Arbeit, was ebenfalls gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG verstößt. Die Differenz beträgt in der Regel mindestens ca. 1000 €/Monat und Kind.
Mit der Ausgestaltung des Elterngeldes und der einseitigen Krippenfinanzierung übt der Gesetzgeber gewollt und bewusst eine Lenkungswirkung auf die Eltern aus, die ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts untersagt ist (BVerfG 10.11.1998 99, 216):
Die Ungleichbehandlung der gleichen Leistung (Betreuung eines Kindes) aufgrund sachfremder Kriterien (Verdienst, Betreuungsart) lässt sich nicht sachlich, sondern nur mit einer ideologisch vorgegebenen Lenkungsabsicht gegenüber den Eltern begründen. Beide Eltern sollen nach einer Geburt so schnell wie möglich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Nach dem Kindeswohl wird dagegen nicht gefragt. Dabei lässt sich die Empathie der Eltern für ihre Kinder durch keine noch so gute Ausbildung der Erzieher/innen ersetzen.
Eltern stehen als natürliche Bezugs- und Bindungspersonen ausdrücklich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. (Art. 6 Abs 1,2 GG), weil Kinder für eine gesunde Entfaltung unbedingt eine konstante und verlässlich ansprechbare kleine Personengruppe benötigen. Eltern sind und bleiben die verantwortlichen Experten ihres Kindes. Sie wollen und dürfen sich nicht von institutionellen Entscheidern entmündigen lassen. Kinder brauchen verfügbare und zugewandte Eltern.
Diese Sicht entspricht dem Wortlaut und Geist unseres Grundgesetzes, das Gerechtigkeit und Respekt im Rahmen einer freiheitlichen Grundordnung auch gegenüber Kindern als dem schwächsten Glied der Gesellschaft
Zusätzlich wurde das Problem des Knicks in der Lohnentwicklung vollständig auf den gehaltlichen Gender-Gap geschoben.
Eine Wahlfreiheit ist jedoch nur vorhanden, wenn sich Eltern bzw. Elternteile dies auch leisten können.
--> Entscheidet sich eine Frau/Mann/Div. spätestens nach dem Mutterschutz für Karriere und das Überlassen des Kindes von prägenden Jahren an andere ist das eine freie Entscheidung. Der erhaltene Lohn muss mindestens die gesamten Kosten für den Platz in der Betreuungsstätte decken. Ob über Steuer und Förderung oder direktem KITA-Beitrag.
Andernfalls reduziert sich der Sinn diese Systems auf:
1-Persönliche Entwicklungsziele
(Diese sehe ich aus gesellschaftlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt als nicht förderungsrelevant an.)
2-Melken aus dem Gesichtspunkt Steuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge und damit der Verschleierung bzw. Verschleppung von Finanzierungsproblemen.
Wird hiermit versucht, die Lücke der z.B. Rentenfinanzierung und auch Altersarmut durch Erwerbstätigkeit vorzubeugen, ist mein Vorschlage eine den Kreis zu schließen und die Höhe der Rente vom Beitrag zur Finanzierung dieser Abhängig zu machen. D.h. es muss der aktuelle Beitrag zur Zahlung der aktuellen Renten, als auch das Wahrnehmen der Möglichkeiten zur Sicherung der einen Rentenauszahlung berücksichtig sein. (z.B. eigene Kinder, erziehen adoptierter Kinder, etc.)
Somit besteht auch Wahlfreiheit die Höhe der Rente über Konzentration auf die Karriere und somit höherem Einkommen oder durch Streuung und Kombination mit Erziehungsleistung zu bestimmen.
--> Entscheidet sich eine Frau/Mann/Div. Dafür die Wertgrundladen in den ersten drei Jahren selbst zu prägen, trotz Lohneinbußen bzw. ohne Geld, muss dieser das vollständig selbst finanzieren.
Der Berufsausstieg ist meist zusätzl. mit einem Karriere-Knick verbunden.
Somit besteht diese Wahlmöglichkeit nur für eine finanziell oberen Mittelschicht.
Wir sollten wir so konsequent sein und beides fördern.
Die Betreuung mit akzeptablen Qualitätsstandard komplett aus Beiträgen zu finanzieren scheint ja nicht möglich zu sein.
Alternativ wäre es angebracht ehrlich zu kommunizieren und aussprechen, dass die Bindung an das Elternhaus und geringere Einfluss auf die Kinder in einige Fällen ein Problem darstellt und versucht wird, dies durch staatl. Einrichtungen auszugleichen. (Stichwort: Frühförderung)
Allerdings muss dann auch sichergestellt sein, dass der Aufbewahrungsgedanke nicht der vorwiegende für die Kinderbetreuungsstätte ist, sondern nur ein Nebeneffekt und es darf nicht nur die Anzahl bewertet werden.
Selbst empfinde ich das 2.Argument als einen Schlag ins Gesicht aller Eltern, die sich in der Lage fühlen ihre Kinder selbst zu erziehen und dies auch möchten. Sofern diese in Deutschland in der Unterzahl sind, jedoch in Ordnung.