Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle in Deutschland produzierten und gehandelten Produkte ein "Recht auf Reparatur" erhalten sollen. Das bedeutet, dass die Produkte so konzipiert sind, dass eine Reparatur jederzeit möglich ist. Das Recht auf Reparatur soll dabei für möglichst viele Güter gelten, mit Ausnahme nur für Verbrauchsgüter und ähnliches.
Begründung
Durch die Möglichkeit der Reparatur von Produkten können wertvolle Ressourcen gespart, Emissionen bei der Herstellung reduziert und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit ermöglicht werden.
Die Petition fordert im Detail:
1. Alle Produkte, die in Deutschland gehandelt und produziert werden, müssen grundsätzlich reparaturfähig sein. Das Produkt muss deshalb so gestaltet sein, dass es mit handelsüblichen Werkzeugen zerstörungsfrei geöffnet und wieder verschlossen werden kann und alle Komponenten einfach entnommen werden können.
2. Hersteller bzw. Importeure müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben alle für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile zu Preisen zu Verfügung stellen, die eine Reparatur nicht verhindern (nicht-prohibitive Preise). So darf der Preis des teuersten Ersatzteils etwa nicht höher sein als 30% des Neupreises eines entsprechenden Produktes.
3. Die Ersatzteile müssen über die gesamte Nutzungsdauer, mindestens jedoch für 5 Jahre verfügbar sein. Hersteller bzw. Importeure, die innerhalb dieses Zeitraums keine Ersatzteile mehr anbieten, müssen die Konstruktionsinformationen gemeinfrei öffentlich machen, sodass diese von Dritten nachgebaut werden können.
4. Die Hersteller müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben einen kostenfreien Zugang zu allen für die Reparatur erforderlichen Informationen (Dokumentationen, Reparaturanleitungen, Zeichnungen, Fehler-Codes, Analyse-Software) auf eine allgemein zugängliche Art bereitstellen.
So würde die geforderte 30%-Preisanteilsgrenze für Ersatzteile, die den grössten Wertanteil am Gesamtprodukt ausmachen, deren reale Preiszusammensetzung stark verzerren.
1. Beispiel Monitore:
Einerseits kann mal das Stromkabel kaputtgehen; ein Ersatzkabel wäre bei 30% des Monitor-Neupreises schon stark überteuert.
Andererseits kann der reine Her- und Bereitstellungsaufwand eines Ersatzdisplays eine solche Grenze von 30% des Monitor-Neupreises weit übersteigen. Sollte das Ersatzdisplay dennoch für max. 30% verkauft werden *müssen*, dann könnten die dadurch entstehenden Verluste nur durch einen entsprechenden Aufschlag auf die Monitor-Neupreise kompensiert werden.
Das würde im Klartext bedeuten: Sorgsame Menschen, bei denen kaum mal was kaputt geht, müssten bei ihrem Monitorkauf die (zu) billigen Ersatzdisplays für Bildschirmprügler subventionieren, die alle halbe Jahre ein neues brauchen.
Für eine faire Kostenverteilung kann das wohl kaum gewollt sein.
2. Beispiel: Glasballon mit Bügelverschluss:
Wenn der Bügelverschluss intakt ist, kann der Ersatz des zerbrochenen Glasteils Ressourcen sparen, er sollte sich also eigentlich lohnen. Doch soll das Ersatzglas wirklich für 30% des Gesamtneupreises verkauft werden müssen?
Wenn die Anbieter keine Möglichkeit hätten, solch einer Dumping-Ersatzglasverkaufspflicht zu entgehen, müssten sie den Preis für den gesamten Glasballon auf 10/3 ihres Her- und Bereitstellungsaufwands für das Ersatzglasteil anheben, was doch sehr teuer wäre.
Zugegeben, diese Beispiel sind etwas überspitzt, aber es verdeutlicht doch, dass eine solche fixe Grenze als Kriterium für die Angemessenheit von Ersatzteilpreisen nicht taugt. Und das ist nur eine von mehreren Unausgereiftheiten im Petitionstext.
Ich habe diese Petition dennoch unterschrieben, weil auch ich effektivere gesetzliche Rahmenbedingungen für nachhaltigeres Produzieren für notwendig halte und darauf setze, dass die Unausgegorenheiten dieses Petitionstextes im Gesetzgebungsprozess behoben werden können.
Danke an den Hauptpetenten!