Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass alle in Deutschland produzierten und gehandelten Produkte ein "Recht auf Reparatur" erhalten sollen. Das bedeutet, dass die Produkte so konzipiert sind, dass eine Reparatur jederzeit möglich ist. Das Recht auf Reparatur soll dabei für möglichst viele Güter gelten, mit Ausnahme nur für Verbrauchsgüter und ähnliches.
Begründung
Durch die Möglichkeit der Reparatur von Produkten können wertvolle Ressourcen gespart, Emissionen bei der Herstellung reduziert und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit ermöglicht werden.
Die Petition fordert im Detail:
1. Alle Produkte, die in Deutschland gehandelt und produziert werden, müssen grundsätzlich reparaturfähig sein. Das Produkt muss deshalb so gestaltet sein, dass es mit handelsüblichen Werkzeugen zerstörungsfrei geöffnet und wieder verschlossen werden kann und alle Komponenten einfach entnommen werden können.
2. Hersteller bzw. Importeure müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben alle für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile zu Preisen zu Verfügung stellen, die eine Reparatur nicht verhindern (nicht-prohibitive Preise). So darf der Preis des teuersten Ersatzteils etwa nicht höher sein als 30% des Neupreises eines entsprechenden Produktes.
3. Die Ersatzteile müssen über die gesamte Nutzungsdauer, mindestens jedoch für 5 Jahre verfügbar sein. Hersteller bzw. Importeure, die innerhalb dieses Zeitraums keine Ersatzteile mehr anbieten, müssen die Konstruktionsinformationen gemeinfrei öffentlich machen, sodass diese von Dritten nachgebaut werden können.
4. Die Hersteller müssen allen Nutzern und allen Reparaturbetrieben einen kostenfreien Zugang zu allen für die Reparatur erforderlichen Informationen (Dokumentationen, Reparaturanleitungen, Zeichnungen, Fehler-Codes, Analyse-Software) auf eine allgemein zugängliche Art bereitstellen.
Konkret:
1. Handelsübliche Werkzeuge (grundsätzliche Reperaturfähigkeit) -> gut zu erfüllen
2. Ersatzteile günstig bereithalten -> vmtl. ähnlich schwierig wie für die "Großen"
3. Ersatzteile lange bereithalten -> schwierig, z. B. für Standardteile. Vorschlag: Wenn es das Teil bereits zehn Jahre lang zu kaufen gab und ein Ende nicht absehbar ist, braucht man es nicht bereitzuhalten. Ebenso, wenn man z. B. ein Gehäuse aus Holz gebaut hat und das von einer beliebigen Schreinerei nachgebaut werden kann.
4. Dokumentation bereitstellen -> sehr sinnvoll. Es wird jedoch immer Grenzfälle geben, in denen man keine sinnvolle Gesetzesregelung finden kann. Beispiel Provisorium: Manchmal werden Geräte im Zuge einer Installation als Einzelstück entwickelt und eingebaut. Die Dokumentation wird insbesondere dann schwierig, wenn die Installateurö selber nicht wissen, wieso es funktioniert. (Das sollte natürlich nicht vorkommen, wird aber wahrscheinlicher, je mehr verschiedene Personen an der Installation Modifikationen vornehmen)