Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung schwerst behinderter Kinder/Erwachsener zu stoppen.
Begründung
Die Versorgung wird konterkariert
· durch systematische Infragestellung ärztlich eingeleiteter Therapien oder Verordnungen durch Krankenkassen. Wir fordern eine Beendigung dieser Praxis.
· durch Verweigerung direkter Kostenübernahme verordneter Hilfsmittel. Wir fordern im Wesentlichen eine direkte Kostenübernahme, gutachterliche Überprüfungen nur in begründeten Einzelfällen. Außerdem soll die Kostenübernahme von nicht im Hilfsmittelkatalog gelisteter Hilfsmittel in begründeten Fällen ermöglicht werden.
· durch Verwehrung der Kostenübernahme bestimmter fachärztlich verordneter Medikamente. Auch ein ungewöhnlicher Einsatz von Medikamenten (Import, off label use) muss bei Menschen mit Behinderungen und chronischen/ seltenen Erkrankungen problemlos möglich sein. Wir fordern hier eine ausnahmslose direkte Kostenübernahme fachärztlich verordneter Medikamente.
· durch Heranziehen fachfremder Gutachter durch den MD. Wir fordern, dass notwendige Gutachten nur durch einen erfahrenen fachkompetenten Arzt/Ärztin erstellt werden dürfen.
· durch Heranziehen von Gutachten des MDs, die nur nach Aktenlage erstellt werden. Wir fordern, Gutachten nur nach Aktenlage nicht länger zuzulassen.
· durch Verzögerung der Versorgung und der Therapien durch lange Bearbeitungszeiten der Krankenkassen. Wir fordern eine Bearbeitungsfrist für die Entscheidungsträger.
· durch den bestehenden Interessenkonflikt des MDs bei vollständiger Finanzierung durch Kranken- und Pflegekassen. Wir fordern eine Reform mit einer Gewährleistung der Unabhängigkeit und der wirksamen Einbeziehung und deutlichen Gewichtung von Patienteninteressen.
Otext der Petition: „Wir fordern hier eine ausnahmslose direkte Kostenübernahme fachärztlich verordneter Medikamente.“
AW: Sicherlich bestehen berechtigte Zweifel, wenn der „Facharzt“ die Meinung vertritt, dass genau bei diesem Beschwerdebild „grüne Sesamkörner, gewonnen und einzeln verlesen durch Hände von Jungfrauen bei Vollmond, getränkt in Eselsmilch“ genau das richtige sei. Ja, da dürfte die Krankenkasse mal genauer hinschauen.
Otext der Petition: „Außerdem soll die Kostenübernahme von nicht im Hilfsmittelkatalog gelisteter Hilfsmittel in begründeten Fällen ermöglicht werden.“
AW: Warum? Genau dafür ist der Hilfsmittelkatalog gedacht um eine gesicherte Versorgung und eine Qualität in der Versorgung zu gewährleisten. Werden in begründete Fälle andere Maßnahmen für erforderlich angesehen, ist im Interesse der Solidargemeinschaft durchaus zuzumuten, dass hier eine Einzelfallprüfung erfolgt. Insofern erfolgt bereits jetzt eine Prüfung „in begründete Fälle“.
Otext: „ Es entstehen große Unterschiede in der Versorgung, je nach Krankenkasse oder Sachbearbeiter.“
AW: Das ist korrekt. Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander, erheben unterschiedliche Beiträge und bieten neben den gesetzlich festgelegten, unterschiedliche Leistungen an. Insofern wäre es wichtig festzustellen, welche Krankenkasse „für mich“ das passende Leistungsangebot bereithält,- und nicht darauf zu schauen, welche die niedrigsten Beiträge erhebt.
Otext der Petition: „Ich behaupte, am besten ist der behandelnde Arzt geeignet, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu erkennen. Das wird bereits durch die Ausstellung des Rezeptes bestätigt.“
AW: Was viele nicht wissen: Durch das Ausstellen eines Rezeptes besteht ein Anspruch auf das Heilmittel selbst, aber nicht auf den Ersatz der Kosten, diese werden „nur“ regelhaft übernommen. Insofern ist durchaus die Krankenkasse als Kostenträgerin mehr als gefragt.
Die KK darf nur die Kosten für getestete Hilfsmittel gewähren. Die Verordnung, die Stellungnahme und das Antragschreiben müssen die Situation und das benötigte Hilfsmittel so genau wie möglich beschreiben. Für den Sachbearbeiter dienen die Unterlagen als eine Entscheidungshilfe. Und genau hier beginnen die Probleme: Der Arzt begründet seine Verordnung (aus Zeitmangel) nicht ausreichend, benennt lediglich Schlagworte, verzichtet auf eine detaillierte Begründung seiner Entscheidung, der Antragsteller /die Antragstellerin verweist auf das Rezept und meint damit, der Anspruch der Kostenübernahme sei damit rechtfertigt, verzichtet aber selbst auf eine genaue Darstellung des Krankheitsbildes, des häuslichen Umfeldes, auf Auswirkung der Beschwerden im täglichen Leben usw., verlangt aber dann eine schnelle und unbürokratische Abwicklung des Geschäftes
Otext: „Warum derart ausgeprägt bei dieser Patientengruppe?
Frage: Ist tatsächliche diese Patientengruppe besonders „benachteiligt“ in der Zusage zu Kostenübernahmen? Welche Vergleichsgruppe wurde denn herangezogen um diese Aussage zu treffen?