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Diskussion zur Petition 119194

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Stopp der Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung schwerst behinderter Kinder/Erwachsener vom 27.12.2020

Diskussionszweig: Allgemeingültig oder Einzelfall?

Heinz 548 | 01.04.2021 - 20:18

Allgemeingültig oder Einzelfall?

Anzahl der Antworten: 8

Ich bin mir nicht sicher, ob die Petition eine Allgemeingültigkeit beschreibt oder einen Einzelfall. Die Aussage „Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung“ kann ich nicht ganz nachvollziehen. Auch die plakative Darstellung „systematische Infragestellung ärztlich eingeleiteter Therapien“ , „Verweigerung direkter Kostenübernahme verordneter Hilfsmittel“ dürfte nicht allgemeingültig sondern fallbezogen sein.


Otext der Petition: „Wir fordern hier eine ausnahmslose direkte Kostenübernahme fachärztlich verordneter Medikamente.“

AW: Sicherlich bestehen berechtigte Zweifel, wenn der „Facharzt“ die Meinung vertritt, dass genau bei diesem Beschwerdebild „grüne Sesamkörner, gewonnen und einzeln verlesen durch Hände von Jungfrauen bei Vollmond, getränkt in Eselsmilch“ genau das richtige sei. Ja, da dürfte die Krankenkasse mal genauer hinschauen.


Otext der Petition: „Außerdem soll die Kostenübernahme von nicht im Hilfsmittelkatalog gelisteter Hilfsmittel in begründeten Fällen ermöglicht werden.“

AW: Warum? Genau dafür ist der Hilfsmittelkatalog gedacht um eine gesicherte Versorgung und eine Qualität in der Versorgung zu gewährleisten. Werden in begründete Fälle andere Maßnahmen für erforderlich angesehen, ist im Interesse der Solidargemeinschaft durchaus zuzumuten, dass hier eine Einzelfallprüfung erfolgt. Insofern erfolgt bereits jetzt eine Prüfung „in begründete Fälle“.


Otext: „ Es entstehen große Unterschiede in der Versorgung, je nach Krankenkasse oder Sachbearbeiter.“

AW: Das ist korrekt. Krankenkassen stehen im Wettbewerb zueinander, erheben unterschiedliche Beiträge und bieten neben den gesetzlich festgelegten, unterschiedliche Leistungen an. Insofern wäre es wichtig festzustellen, welche Krankenkasse „für mich“ das passende Leistungsangebot bereithält,- und nicht darauf zu schauen, welche die niedrigsten Beiträge erhebt.


Otext der Petition: „Ich behaupte, am besten ist der behandelnde Arzt geeignet, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu erkennen. Das wird bereits durch die Ausstellung des Rezeptes bestätigt.“

AW: Was viele nicht wissen: Durch das Ausstellen eines Rezeptes besteht ein Anspruch auf das Heilmittel selbst, aber nicht auf den Ersatz der Kosten, diese werden „nur“ regelhaft übernommen. Insofern ist durchaus die Krankenkasse als Kostenträgerin mehr als gefragt.

Die KK darf nur die Kosten für getestete Hilfsmittel gewähren. Die Verordnung, die Stellungnahme und das Antragschreiben müssen die Situation und das benötigte Hilfsmittel so genau wie möglich beschreiben. Für den Sachbearbeiter dienen die Unterlagen als eine Entscheidungshilfe. Und genau hier beginnen die Probleme: Der Arzt begründet seine Verordnung (aus Zeitmangel) nicht ausreichend, benennt lediglich Schlagworte, verzichtet auf eine detaillierte Begründung seiner Entscheidung, der Antragsteller /die Antragstellerin verweist auf das Rezept und meint damit, der Anspruch der Kostenübernahme sei damit rechtfertigt, verzichtet aber selbst auf eine genaue Darstellung des Krankheitsbildes, des häuslichen Umfeldes, auf Auswirkung der Beschwerden im täglichen Leben usw., verlangt aber dann eine schnelle und unbürokratische Abwicklung des Geschäftes


Otext: „Warum derart ausgeprägt bei dieser Patientengruppe?

Frage: Ist tatsächliche diese Patientengruppe besonders „benachteiligt“ in der Zusage zu Kostenübernahmen? Welche Vergleichsgruppe wurde denn herangezogen um diese Aussage zu treffen?
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