Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, Artikel 11 Absatz 1 Grundgesetz um die (Aus-)Reisefreiheit zu ergänzen.
Begründung
Es ist - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der deutsch-deutschen Geschichte erstaunlich, dass die (Aus-)Reisefreiheit nicht zu den Grundrechten zählt und die Freizügigkeit auf das Bundesgebiet beschränkt ist.
Selbstverständlich wäre es auch nach einer Aufnahme der Ausreisefreiheit in Art. 11 GG weiterhin möglich, die Ausreise in bestimmten Fällen zu beschränken. Allerdings wären die Hürden hierfür höher, als sie durch die halbherzige Gewährleistung einer Ausreisefreiheit durch Rückgriff auf Art. 2 GG ("Elfes-Urteil") sind. Insofern dürfte die Petition z.B. auch Auswirkungen auf §7 PassG haben.
Als Minimum wäre zumindest eine Ausweitung der Freizügigkeit auf das Gebiet der EU anzustreben, die ja zu den vier Grundfreiheiten der EU gehören soll.
In Art. 11 geht es um etwas vollkommen anderes als die Reisefreiheit. diese ist bereits von Art. 2 Abs. 1 abgedeckt. Wenn wir jedes einzelne daraus abgeleitete Recht aufzählen wollten, wären wir lange beschäftigt und würden gleichzeitig noch die nicht aufgezählten ausschließen.
Für Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (z.B. U-Haft, Einweisung, Einziehung des Reisepasses) gelten bereits jetzt sehr hohe Hürden aus anderen Gesetzen.
Die Petition ist überflüssig bis gefährlich - auf Grund der unbeabsichtigten Nebeneffekte so einer Änderung.