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Diskussion zur Petition 124562

Steuerpolitik

Stufenweise Besteuerung von Lärm im Straßenverkehr vom 30.06.2021

Diskussionszweig: Wichtiger: Verbot von Benzin-Laubpustern (Abgasgift und extremer Lärm)

CYBERYOGI =CO=Windler | 14.07.2021 - 02:28

Wichtiger: Verbot von Benzin-Laubpustern (Abgasgift und extremer Lärm)

Anzahl der Antworten: 3

Laubpuster = kein Werkzeug sondern motorisiertes Rowdytum.


Beim Benzin-Laubpuster wurden die Lautstärkeangaben der Hersteller maßlos geschönt. Z.B. steht da "90dB *" und beim Sternchen (* "gemessen in 30m Abstand"). Real hat soeine Lärmkanone schon mal 139dB in nächster Nähe. Sobald vorm Haus soein Ding losröhrt, dröhnt es bei mir im Schlafzimmer (4 Etagen höher, trotz Kastenrollo) etwa so laut, als hätte jemand die Tür aufgemacht und im Flur davor den Bodenstaubsauger an. Mit Fenster auf wird es dann so laut, das man sein eigenes Wort nicht versteht, und ein einziger solcher KAT-lose Zerknalltriebling verpestet die Luft etwa so stark wie 200 Autos. Migräne durch Sommersmog ist da unausweichlich.

Wenn da irgendsoein durchgeknallter Ghostbuster selber mit Gehörschutz gepanzert den Rest der Welt mit dem Lärm seines Igelschredders foltert, ist das akustischer Terrorismus oder zumindest gemeingefährlicher groben Unfug. (Lärm tötet!) Und wenn er dann noch wie ein röhrender Hirsch seiner Aggression durch ständiges rhythmisches Drücken des Gashebels kundtut (warum wird das nicht durch ein Steuergerät verhindert?!), ist das nicht nur Benzinverschwendung (jedes Beschleunigen und Abbremsen frisst Sprit!) sondern eine Form von Psychoterror, die allenfalls mit den vielen umschaltbaren Tönen einer US-Polizeisirene vergleichbar ist. Das ständige stundenlang heulende "Wuiwuiiii wuiwuiWUUUUUHHHH..." in ohrenbetäubender Lautstärke raubt jeden Schlaf und ist ein eindeutiger Verbotsgrund. Würde jemand >1h lang ein altes Moped ohne Auspuffrohr vor jemandes Haus im Stand oder ständig umher fahrend laufen lassen, würde das auch sofort als Straftat eingestuft und niemand käme ernstlich auf die Idee, das könnte eine sinnvoll notwendige Aktion sein.

Kein Gerät das für seinen Nutzer einen Gehörschutz erfordert, sollte im Freien in der Nähe von Anwohnern betrieben werden dürfen, sofern es nicht 1. von extremer Nützlichkeit ist (z.B. 3 Tage Arbeit auf 2 Minuten verkürzt) und 2. keine Alternative existieren.

Grade beim Laubbläser heisst die Alternative nicht bloß der Rechen bzw. Besen (die ja angeblich etwas mehr Mannstunden brauchen), sondern es gibt sehr einfache und zuverlässige Kehrmaschinen mit rotierenden Bürstenwalzen, die außer einem leisen Rauschen praktisch lautlos sind und in der handgeführten Schiebeversion oder mit E-Motor keine Auspuffgase produzieren.

Der Laubpuster ist kein Arbeitsgerät sondern ein Senioren-Egoshooter für motorisiertes Machotum! Diese Ausgeburt akustischer Reviermarkierung gehört in die gleiche Kategorie eingestuft wie Sportauspuffanlagen, XXXL-Vuvuzelas, Boomcars mit 10000W-Woofern oder Polenböller. Mit einem legitimen Werkzeug zur Wegereinigung und Gartenpflege hat dieses Rowdyprodukt etwa soviel gemein wie eine Flasche rauchende Salpetersäure mit einem Essigreiniger. Er ist gemeingefährliche Gesundheitsgefährdung und gehört sofort verboten.


(eindeutig Mitzeichnung)
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