Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass ein Hobbyraum, wenn er die behördliche Erlaubnis zu Wohnzwecken erhalten hat, auch als Wohnraum genutzt werden darf.
Begründung
Was genau ist ein Hobbyraum? Wie darf ein Hobbyraum genutzt werden?
Warum darf man in einem Hobbyraum nicht wohnen?
Das Problem mit unzähligen Hobbyräumen, die meist an eine Wohnung angebunden sind, ist, dass dort niemand wohnen darf. Wenn in der Teilungserklärung einer Eigentümergemeinschaft das Wort Hobbyraum steht, womit in der Regel Sondereigentum eines Wohnungseigentümers gemeint ist, versperrt das Wort "Hobby" dem Eigentümer die Nutzung eines solchen Raumes als Wohnraum. Und das in einer Großstadt wie München und dem angrenzenden Landkreis!
Die chronische Wohnungsnot beeindruckt die Gerichte hierbei nicht. Die Teilungserklärung ist das Gesetz der WEG und ist laut der Justizbehörden unumstößlich zu verteidigen.
Es muss doch unterschieden werden, zwischen Kellerräumen, die zu Wohnzwecken nicht geeignet sind und Hobbyräumen, die die behördliche Genehmigung zu Wohnzwecken erhalten haben - sprich Nutzungsänderung (Fluchtweg, Größe der Fenster, Deckenhöhe, Heizung, sanitäre Anlagen sind hierfür Voraussetzung)
So bleibt wertvoller Wohnraum ungenutzt und die Not der Wohnungssuchenden wird immer größer.
Das Ziel, welches mit dieser Petition erreicht werden sollte ist, dass ein Hobbyraum, wenn er die behördliche Erlaubnis zu Wohnzwecken erhalten hat, auch als Wohnraum genutzt werden darf. Das gesellschaftliche Interesse an der Linderung der Wohnungsnot, sollte dem persönlichen Interesse einzelner Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorangestellt werden.