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Diskussion zur Petition 125665

Energiegesetze

Legalisierung autonomer Selbstversorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien per Gesetz vom 20.08.2021

Diskussionszweig: Drei Grundsatzfragen:

Heinz 548 | 13.10.2021 - 01:47

Drei Grundsatzfragen:

Anzahl der Antworten: 5

1.) Wo und inwieweit ist eine „uneingeschränkte autonome Selbstversorgung mit 100 % erneuerbaren Energien“ illegal?

2.) Aus welchem Gesetz geht hervor, dass bei diesbezüglicher (möglicher) Umsetzung ein Verstoß gegen das geltende Recht erfolgt?


Otext der Petition: (...) andererseits soll verhindert werden, dass kostenlose natürliche Energien per Gesetz vermarktet werden müssen.

3.) AW: Der Petent möge bitte erläutern, was er unter „kostenlos“ versteht und wie die technologische Gewinnung von „100 % regenerativer Energie“, die Weiterleitung, die Verteilung der Energie, Anlagenwartung, Instandsetzung, Betrieb, Rücklagen etc. eine auskömmliche ökonomische Berücksichtigung finden soll.

Keineswegs sind regenerative Energien kostenlos, spätestens bei der Gewinnung / Ernte fallen genauso Kosten an wie zur Umwandlung, Speicherung und Verteilung.


Otext: (...) dass Klimawandel nur mit gemeinnütziger kooperativer regenerativer Energieversorgung verhindert werden kann.“

AW: Ist das so? Oder entnehme ich diesem Gedankengang eine ideologisch- sozialistische Grundtendenz?


Otext: „Sämtliche Fakten sprechen dafür, Bisher ungenutzte Wissensanwendungen eröffnet sozialer Marktwirtschaft mit Technik für Energieumwandlung und -Speicherung neue Geschäftsfelder“.

AW: Das mag durchaus sein. Erkennbar werden diese „Geschäftsfelder“ aber von der Gesellschaft allenfalls rudimentär betrachtet und führen in der praktischen Anwendung (noch) ein Nischendasein,- trotz Subventionen...


Otext: „Ein Autonomiegesetz eröffnet gewählten lokalen und regionalen Organen selbständige Genehmigungsentscheidungen nach Vorortbedingungen zu treffen.“

AW: Ja klar, nur ein Autonomiegesetz führt zum Erfolg.

Werter Petent, bereits heute besteht auf kommunaler Ebene die Möglichkeit erneuerbare Energien zu 100% zu gewinnen. Dazu braucht es kein „Autonomiegesetz“, sondern einen Ratsbeschluss welcher auf demokratischer Weise herbeigeführt, von Bürgern und Bürgerinnen unterstützt wurde und der Wille Aller, eine solche Maßnahme durchzuführen. Dazu braucht es die Bereitschaft Aller, eine Vorabinvestition zu tätigen, einen „juristisch sauberen“ Eingriff in geltende Energielieferverträge, die (kostenpflichtige) Übernahme der Netz- und Verteilerstruktur und der Wille diese Anlagen zukünftig instand zu halten und zu warten.


Ihr Otext: „Bundestagskandidaten, die Kohleverstromung und Import von Erdöl und Erdgas als notwendige Brückentechnologien bezeichnen, sind für Aktivisten im Kampf gegen den Klimawandel nicht wählbar. // Institute, NGO’s und „Wissenschaftler“, die behaupten, (...), präferieren einen Bundeskanzlerkandidaten, der den Kohleausstieg erst für 2038 vorsieht.

AW: Die Bundestagswahl war am 26. September d. J.. Wahlwerbung sollte da platziert werden wo sie angebracht ist; Dieses Forum ist es nicht.
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