Text der Petition
Mit der Petition wird mehr Gerechtigkeit am Markt gefordert, so dass
1. Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen im Handelsregister als Geschäftsführerin und Gesellschafterin kenntlich gemacht werden oder alternativ die Bezeichnungen in eine geschlechtsunabhängige Tätigkeitsbezeichnung umgewandelt werden, z. B. geschäftsführend und besitzend, und
2. eine eindeutige Identifizierung von Gesellschafterinnen möglich gemacht wird.
Begründung
zu 1.
Im Grundgesetz ist die Gleichberechtigung als unsere Rechtsbasis verankert. Trotzdem sind wir noch weit von einer Gleichberechtigung entfernt. Frauen werden häufig diskriminiert, z.B. als Unternehmerin beim Zugang zu Kapital, Investor:innen und Finanzierungen. Eine öffentlich sichtbare Bestätigung und Würdigung und Wertschätzung von Frauen in ihren Rollen durch die Bezeichnungen Geschäftsführerin und Gesellschafterin wird helfen die öffentliche Akzeptanz von Frauen als gleichberechtigt wirtschaftlich Tätige und die Wirtschaft gestaltende Menschen zu sehen und zu akzeptieren. Geschäftsführer ist keine geschlechtsunabhängige Bezeichnung.
zu 2. Eine nicht eindeutige Zuordnung des Gesellschafters oder der Gesellschafterin ermöglicht Identitätsdiebstahl und Missbrauchsmöglichkeiten sowie gefährliche Skaleneffekte dafür durch das Internet. Ausserdem passieren Notaren häufiger Fehler in Schreibweisen der Namen. Daher sollte bei Gericht und nicht beim Notar eine Identitätskontrolle angesiedelt werden, um die Identität eindeutig 100 prozentig bestimmbar zu machen und nachweisbar zu halten. Das wäre auch gleichzeitig eine Geldwäscheprävention. Der Gesetzgeber möge sich hier zum Schutze des Eigentums und Schutz vor den genannten Missbrauchsmöglichkeiten ein neues Verfahren zur Identitätskontrolle von Gesellschaftern beschließen.
Betrachten wir die Petition und halten wir in Kürze fest: >Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen (...) als Geschäftsführerin und Gesellschafterin kenntlich gemacht werden / und 2. eine eindeutige Identifizierung von Gesellschafterinnen möglich gemacht wird.<
Vielleicht will der Eine oder Andere homosexuelle Unternehmer als ausdrücklich weiblich, männlich, trans, geschlechtslos, pan- angesehen werden oder fühlt sich sonst zu einem der über 60 Gendergeschlechter zugezogen. Oder der/die das „am Marktteilnehmende“ möchte ausdrücklich als männlich im Sinne des Genderaspektes betrachtet werden, obwohl biologisch eine Frau.
Was ist mit Mitmenschen welche sich unter dem Genderaspekt als „divers“ ansehen und so angesehen werden wollen und sich weder als „..innen“ noch als „...er“ definiert wissen wollen?
Vielleicht wollen (viele?) Frauen gar nicht als MarktteilnehmerINNEN oder GeschäftsführerIN in Erscheinung treten. Woher bezieht der Petent / die Petentin die Erkenntnis, die Befugnis und das Mandat für ALLE Frauen reden zu können und reden zu dürfen?
Otext Der Petitionsbegründung: „Dazu gehören für mich u.a. die Akzeptanz von Frauen in ihrer Rolle als wirtschaftlich unabhängig tätige Unternehmerinnen, der gleichberechtigte diskrimienierungsfreie Zugang zu Kapital und Unternehmensfinanzierungen, sowie der Schutz vor Identitätsmissbrauch und sonstigem wirtschaftlichen Missbrauch von Gesellschafter:innen.“
Dazu einige Fragen:
>> Wer verhindert die Akzeptanz von Frauen in ihrer Rolle als wirtschaftlich unabhängig tätige Unternehmerinnen?
>> Wer oder was verhindert einen gleichberechtigten diskriminierungsfreien Zugang zu Kapital und Unternehmensfinanzierungen (für Frauen?) Wieviel solcher „Fälle“ gab es in der Vergangenheit in Deutschland?
>> Wie hoch ist der Schaden oder wie viele Fälle beruhen auf die getroffene Aussage „sonstigen wirtschaftlichen Missbrauch von Gesellschafter:innen“?
Kann sein, dass da ein Popanz gesattelt wird um damit eigene Unzulänglichkeiten zu kaschieren und/oder um (mal wieder) als vermeintliches Opfer der (patriarchalischen) Gesellschaft in den Fokus zu gelangen?
Es besteht sicher Einigkeit darin, dass jeder Bürger und jede Bürgerin Schutz vor Identitätsmissbrauch einfordert kann und darf. Ob da alleine die geforderte Bezeichnung „Martteilnehmerin“ etwas ändern wird, wage ich zu bezweifeln,- der Gegenbeweis darf angetreten werden.