Text der Petition
Mit der Petition wird mehr Gerechtigkeit am Markt gefordert, so dass
1. Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen im Handelsregister als Geschäftsführerin und Gesellschafterin kenntlich gemacht werden oder alternativ die Bezeichnungen in eine geschlechtsunabhängige Tätigkeitsbezeichnung umgewandelt werden, z. B. geschäftsführend und besitzend, und
2. eine eindeutige Identifizierung von Gesellschafterinnen möglich gemacht wird.
Begründung
zu 1.
Im Grundgesetz ist die Gleichberechtigung als unsere Rechtsbasis verankert. Trotzdem sind wir noch weit von einer Gleichberechtigung entfernt. Frauen werden häufig diskriminiert, z.B. als Unternehmerin beim Zugang zu Kapital, Investor:innen und Finanzierungen. Eine öffentlich sichtbare Bestätigung und Würdigung und Wertschätzung von Frauen in ihren Rollen durch die Bezeichnungen Geschäftsführerin und Gesellschafterin wird helfen die öffentliche Akzeptanz von Frauen als gleichberechtigt wirtschaftlich Tätige und die Wirtschaft gestaltende Menschen zu sehen und zu akzeptieren. Geschäftsführer ist keine geschlechtsunabhängige Bezeichnung.
zu 2. Eine nicht eindeutige Zuordnung des Gesellschafters oder der Gesellschafterin ermöglicht Identitätsdiebstahl und Missbrauchsmöglichkeiten sowie gefährliche Skaleneffekte dafür durch das Internet. Ausserdem passieren Notaren häufiger Fehler in Schreibweisen der Namen. Daher sollte bei Gericht und nicht beim Notar eine Identitätskontrolle angesiedelt werden, um die Identität eindeutig 100 prozentig bestimmbar zu machen und nachweisbar zu halten. Das wäre auch gleichzeitig eine Geldwäscheprävention. Der Gesetzgeber möge sich hier zum Schutze des Eigentums und Schutz vor den genannten Missbrauchsmöglichkeiten ein neues Verfahren zur Identitätskontrolle von Gesellschaftern beschließen.
- Der Gesetzgeber ist aufgefordert, Beleidigungen gegen Geschäftsführerinnen, z.B. das Wort Geschäfstführerin sei Sprachverhunzung entgegen zu treten und diese präventiv durch Richtigstellung der korrekten Sprachbezeichnung von Gesellschafterinnen und Geschäftsführerinnen im Handelsregister ausdrücken.
- Der Gesetzgeber soll dadurch aus Transparenz und Auswertbarkeit von Unternehmen sicherstellen. Er soll auch verhindern, dass Frauen als "Fake Female Founders" benutzt werden, oder echte Female Founders in der öffentlichen Wahrnehmung unterdrückt und/oder angegriffen werden, sondern die Dinge den Tatsachen entsprechend dargestellt werden.
- Der Gesetzgeber soll zur Missbrauchsprävention die Identität von Gesellschafter:innen besser schützen. Einerseits durch Einhaltung der Datenschutzregeln, andererseits durch bessere und genauere Prüfung der Angaben in der Gesellschafterliste und Dokumentation und Prüfung der Personendaten von Geschäftsführer:innen und Gesllschafter:innen innerhalb des Aufsichtssystems des Amtsgerichtes oder einer neu zu schaffenden Aufsichtsstelle.
- Über diese Petition hinausgehend als Anregung:
Identitätsdiebstahl und Beihilfe zu Identitätsdiebstahl in jeglicher Form sollte unter sehr hohe Strafen gestellt werden und eine Straftat werden, besonders wenn es um Geldwäschethemen oder Bilanzbetrügereien dabei geht. Diese Taten führen zu hohen volkswirtschaftlichen Verlusten, denn kaum ein Unternehmen wird heutzutage älter als 8 Jahre. Es ist zu untersuchen, ob das damit zusammenhängen kann.
So etwas kann kein zivilrechtliches Vergehen sein. Der Gesetzgeber hat hier auch besonders Müttern gegenüber eine besonders hohe Schutzfunktion gemäß Grundgesetz Paragraph 6 auszuüben.
Die Rolle Geschäftsführer gemäß Handelsregister wird auch von Müttern ausgeübt.
Der Mutterschutz steht im Grundgesetz in einem höheren Rang , genauso wie Deutschland als oberstes Ziel gemäß Grundgesetz dem Frieden dienen will.
Hier den Streit der Geschlechter und die Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen endgültig abzuschaffen, die Familien zu stärken, Mütter und Identitäten zu schützen ist die beste Basis für wirtschaftliche Prosperität und Frieden, die der Gesetzgeber gemäß der festgelegten Statuten im Grundgesetz mit Priorität umzusetzen hat, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen ja bereits.
Für die Umsetzung braucht es neben der größeren Wahrnehmung der Aufsichtspflichten u.a. effektive Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, z.B. wie man in dieser Diskussion schön sieht u.a. über die Wahrnehmung der Kompetenz von Frauen und die sprachliche Entwicklung, denn der Begriff Geschäfstführerin wird im November 2021 als Sprachverhunzung interpretiert, was er definitiv nicht ist.
Es fehlt einfach noch an Aufklärung.