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Diskussion zur Petition 129095

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Keine Anrechnung der Witwenrente auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II vom 26.12.2021

Diskussionszweig: Noch eine Rechnung

-- | 26.01.2022 - 09:26 (Zuletzt geändert am 26.01.2022 - 09:28 von -- )

Noch eine Rechnung

Anzahl der Antworten: 1

Wann bekommt man ALG-II/Hartz-IV?

Ausgangspunkt ist: Was vorhanden ist, reicht nicht. Alle anderen, die ihr Existenzminimum und mehr haben, bekommen (zu recht) gar nichts.

Nun hat die Witwe, da sie nicht arbeitet/nie gearbeitet hat, nur ihre Rente. Und die ist so gering, dass ihr ALG-II zusteht.

Was begehrt die Petition?
Die Rente, die nur geringer sein muss, als das Existenzminimum, damit man bedürftig ist
+
die komplette Leistung des Staates. Es soll ja nichts verrechnet werden, da der Mann Steuern gezahlt hat.

Das bedeutet zum Beispiel:
700 Euro Rente reichen nichts fürs Existenzminimum. Also bedürftig und berechtigt zu Leistungen.

Statt nun zu verrechnen, soll die Betreffende den kompletten Satz erhalten.
449+ Miete+ Krankenversicherung.


Ihre Altersgenossin mit ALG-II ohne Witwenrente hätte
449+Miete+KV

Die Witwe
700+449+Miete= 1149 +Miete+KV


dass man das gern hätte, ist verständlich, aber dafür ist wie genannt diese Hilfe des Staates nicht gedacht.

und noch was: Die Altersgenossin, die arbeitet oder eine eigene Rente hat, bezieht z.B. 1000 Einkommen und erhält folglich nichts. Damit hätte also die Witwe aus dem Beispiel mehr, als jemand der arbeitet, Steuern zahlt (und damit ALG-II mit finanziert) und eine eigene Rente erarbeitet.
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