Diskussion zur Petition 129415
Recht der Schuldverhältnisse
Haustiere im Schadensfall vor dem Gesetz nicht als Sache behandeln vom 09.01.2022
Diskussionszweig: Re: Recht der Schuldverhältnisse - Haustiere im Schadensfall vor dem Gesetz nicht als Sache behandeln
§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden
Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Dieser Paragraph im BGB stellt ja bereits fest, dass Tiere keine Sachen sind, er gibt ihnen aber die Möglichkeit sich einen Schadenersatz zu sichern wenn durch den Angriff z.B. Arztkosten entstanden sind.