Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 129415

Recht der Schuldverhältnisse

Haustiere im Schadensfall vor dem Gesetz nicht als Sache behandeln vom 09.01.2022

Diskussionszweig: Sinnvoller Ansatz und es gibt noch Handlungsbedarf

Andreas Hinz | 13.02.2022 - 12:58

Sinnvoller Ansatz und es gibt noch Handlungsbedarf

Anzahl der Antworten: 1

Der Gesetzgeber ist ja auf dem Weg, Tiere nicht mehr nur als reine Sachen zu sehen. Aber es hakt in der Realität noch.

Ein Beispiel, was jemand aus meinem Freundeskreis erlebt hat:

Ein Zusammenstoß eines PKW mit einem Reh. Die Zeugin hielt an und bot Hilfe an, und zwar für den Fahrer und für das Reh. Der Fahrer sagte aber, er habe jetzt keine Nerven, er war unverletzt und musste nun ganz dringend mit seiner Versicherung telefonieren. Meine Bekannte bat ihn, ihr bei der ersten Hilfe für das verletzte Reh zu helfen. Er gab ihr zu verstehen, dass ihn das nicht interessiert und telefonierte weiter.

Wäre ein Mensch der Verletzte gewesen, dann würde man den Unfallbeteiligten wegen unterlassener Hilfeleistung belangen. Bei einem Tier offenbar aber nicht.
Und das muss sich z. B. ändern!
8 Personen finden diesen Beitrag hilfreich