Diskussion zur Petition 129415
Recht der Schuldverhältnisse
Haustiere im Schadensfall vor dem Gesetz nicht als Sache behandeln vom 09.01.2022
Diskussionszweig: Sinnvoller Ansatz und es gibt noch Handlungsbedarf
Ein Beispiel, was jemand aus meinem Freundeskreis erlebt hat:
Ein Zusammenstoß eines PKW mit einem Reh. Die Zeugin hielt an und bot Hilfe an, und zwar für den Fahrer und für das Reh. Der Fahrer sagte aber, er habe jetzt keine Nerven, er war unverletzt und musste nun ganz dringend mit seiner Versicherung telefonieren. Meine Bekannte bat ihn, ihr bei der ersten Hilfe für das verletzte Reh zu helfen. Er gab ihr zu verstehen, dass ihn das nicht interessiert und telefonierte weiter.
Wäre ein Mensch der Verletzte gewesen, dann würde man den Unfallbeteiligten wegen unterlassener Hilfeleistung belangen. Bei einem Tier offenbar aber nicht.
Und das muss sich z. B. ändern!