Text der Petition
Der Bundestag möge das Merkzeichen W für den Schwerbehindertenausweis einführen. Das Merkzeichen soll für Menschen mit Besonderheiten der Wahrnehmung (wie Autismus etc.) gelten. Das Merkzeichen soll einem z. B. ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder Fahrten in der ersten Klasse ermöglichen.
Begründung
Menschen mit Autismus haben oftmals eine Reizfilterschwäche.
Zu viele Reize überfordern sie und enden oft in schlimmen Zuständen, die man Shutdown, Meltdown und Overload nennt.
Besonders ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus stellt auf Grund der sensorischen Besonderheiten und mangels Vorrausschaubarkeit für viele Autisten eine große Belastung dar.
Es gibt keine Rückzugsräume, da man immer einen Mitpatienten hat.
Auch kennen sich Ärzte nur sehr schlecht mit den Bedürfnissen autistischer Menschen aus.
Daher reagieren Ärzte oft sehr ungehalten auf die Frage, ob aus medizinischen Gründen ein Einzelzimmer bezogen werden kann.
Oftmals ist eine geplante Aufnahme dann gar nicht möglich und wird seitens der Kliniken abgelehnt.
Nach den Erfahrungen von Betroffen findet das sowohl bei somatischen wie psychiatrischen Behandlungen statt.
Die Unterbringung im Einzelzimmer müsste dann selbst bezahlt werden, was für viele Patienten nicht möglich ist.
Die Krankenkassen sagen, dass die Ärzte den Bedarf für ein Einzelzimmer prüfen müssen und das dann ermöglicht werden muss.
Das passiert aber nicht, entweder wird gesagt, es ist einfach nicht möglich aus Kostengründen oder es gibt keinen Arzt, der sich mit Autismus auskennt und das beurteilen kann.
Das einfache Aushalten von der Situation im Krankenhaus kann im schlimmsten Fall zu Symptomen einer PTBS führen ebenso wie zu Weglauftendenzen und im schlimmsten Fall bleibt eine notwendige Behandlung einfach verwehrt oder wird nur unzureichend durchgeführt.
Betroffene beschreiben Krankenhausaufenthalte als traumatisch und absolut nicht aushaltbar.
Daher gehen einige Autisten noch nicht mal in akuten Situationen ins Krankenhaus.
Eine Lösung, die hier gefordert wird, ist das Merkzeichen W.
Damit wäre der Anspruch von vornerein geklärt und Ärzte müssen sich daran halten.
Außerdem kann die Notwendigkeit von einer Fachkraft für Autismus geprüft werden, die sich wirklich damit auskennt.
Da Menschen mit Behinderung laut UN-Behindertenrechtskonvention Zugang zum Gesundheitssystem haben müssen, ist hier dringend ein Handeln erforderlich.
Im Zug könnte es damit möglich sein, in der ersten Klasse zu fahren, damit man sich (gerade in der akuten Reizüberflutung) den ruhigsten Platz im Zug suchen kann.
Auch für andere Menschen könnte das Merkzeichen sinnvoll sein.
Beim Autismus u.a. ist der Fall nicht so klar, Schließlich soll der Betreffende in Therapien lernen, besser mit seinen Wahrnehmungen, seiner Sensibilität umzugehen, um weitgehend auch am normalen Leben teilzunehmen.
Wenn der Betreffende eine PTBS-ähnliche Symptomatik bekommt. weil er mit anderen Menschen 2. Klasse fahren muss, wieso fährt er nicht zu einer Zeit, in der es nicht so voll ist (jemand mit solchen Handikaps arbeitet kaum auf dem 1. Arbeitsmarkt) und viel wichtiger: Wie kommt er denn zum Bahnhof und am Bahnhof zum Gleis? Taxi? Bahnhof absperren, bis er im Zug sitzt? Und wenn die 1. Klasse ausgebucht ist, bei all den Super-Sparpreisen, die es gibt? Anders als im Flieger sitzen da mitnichten nur die Reichen und Schönen.
Zum Thema an der Behinderung und deren Folgen arbeiten: Das muss nicht mal bewusst passieren: Wenn ein Handikap einem Vorteile bringt, sinkt die Bereitschaft, aktiv daran zu arbeiten und v.a. auch mal Unangenehmes in Kauf zu nehmen. In Reha-Kliniken ist das Prinzip unter dem Begriff Rentenbegehren bekannt.
Es hat auch nichts mit 2-Klassen-Medizin zu tun, dass man auf die gute medizinische Versorgung nicht auch noch allerlei Extras setzt, die gar nichts mit der medizinische Versorgung zu tun haben und für die andere extra bezahlen.
Wer für Erbsensuppe zahlt, erwartet ja auch nicht den Hummer vom Nachbartisch und spricht von 2-Klassen-Restaurant.