Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Einkommensteuergesetzes dahingehend gefordert, dass beide Elternteile, die nach der Trennung ihr gemeinsames Kind zu gleichen Teilen im sogenannten Wechselmodell betreuen, die Steuerklasse II erhalten.
Begründung
Nach einer Trennung eines Ehepaares kann ein gemeinsames Kind melderechtlich nur einen Hauptwohnsitz haben. Vom Hauptwohnsitz hängt regelmäßig die Auszahlung des Kindergeldes an das dort wohnhafte Elternteil ab. Zudem kann dieses Elternteil regelmäßig in die günstigere Steuerklasse II wechseln.
Betreuen beide Elternteile das gemeinsame Kind im sogenannten Wechselmodell zu gleichen Teilen, kann das andere Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, trotz gleichem Betreuungsaufwand nur die Steuerklasse I erhalten. Dies stellt eine klare Steuerungerechtigkeit dar und muss behoben werden.
Betreuen beide Elternteile nach einer Trennung das Kind im Wechsel, sollten auch beiden Elternteile die günstigere Steuerklasse ll zugestanden werden.
Es kann jetzt aber nicht sein, dass der Entlastungsbetrag für ein Kind eben mal verdoppelt wird (also zweifach gewährt wird), weil das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist. Sonst würde paradoxerweise für das Kind, um dass sich beide gleichwertig kümmern, eine höhere (doppelte) steuerliche Entlastung gewährt, als für ein Kind, um dass sich nur ein Alleinerziehender alleine kümmern muss. Dabei wäre der Entlastungsbedarf im letzteren Fall sicherlich höher.
Im Übrigen gibt die aktuelle Rechtslage es schon problemlos her, dass wenn ein Kind von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen betreut wird und beide Alleinerziehend sind, dass der eine das Kindergeld und der andere den Entlastungsbetrag erhält. Das wäre dann wohl eine faire Aufteilung. Zudem hindert niemand die anscheinend gut miteinander auskommenden Eltern daran, bei der Unterhaltsfrage insgesamt zu einer ausgleichenden Lösung zu kommen. Aber bitte untereinander und nicht zulasten der Allgemeinheit.