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Diskussion zur Petition 129971

Einkommensteuer

Steuerklasse II für beide Elternteile bei Betreuung des gemeinsamen Kindes im Wechselmodell vom 21.01.2022

Diskussionszweig: Es geht nicht um Steuerklassen sondern um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

-- | 03.02.2022 - 09:53 (Zuletzt geändert am 03.02.2022 - 11:04 von -- )

Es geht nicht um Steuerklassen sondern um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Anzahl der Antworten: 3

Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Vorauszahlung der Einkommensteuer (= Abzug der Lohnsteuer). Bei der Steuerklasse II ist einfach nur der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit berücksichtigt.

Es kann jetzt aber nicht sein, dass der Entlastungsbetrag für ein Kind eben mal verdoppelt wird (also zweifach gewährt wird), weil das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet ist. Sonst würde paradoxerweise für das Kind, um dass sich beide gleichwertig kümmern, eine höhere (doppelte) steuerliche Entlastung gewährt, als für ein Kind, um dass sich nur ein Alleinerziehender alleine kümmern muss. Dabei wäre der Entlastungsbedarf im letzteren Fall sicherlich höher.

Im Übrigen gibt die aktuelle Rechtslage es schon problemlos her, dass wenn ein Kind von beiden Elternteilen zu gleichen Teilen betreut wird und beide Alleinerziehend sind, dass der eine das Kindergeld und der andere den Entlastungsbetrag erhält. Das wäre dann wohl eine faire Aufteilung. Zudem hindert niemand die anscheinend gut miteinander auskommenden Eltern daran, bei der Unterhaltsfrage insgesamt zu einer ausgleichenden Lösung zu kommen. Aber bitte untereinander und nicht zulasten der Allgemeinheit.
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