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Diskussion zur Petition 131315

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG für Deserteure der russischen Streitkräfte vom 27.02.2022

Diskussionszweig: Petitionsforderung bereits heute gegeben

Heinz 548 | 03.05.2022 - 18:38

Petitionsforderung bereits heute gegeben

Anzahl der Antworten: 9

Dann schauen wir doch mal was die deutsche Gesetzgebung zum Straftatbestand „Fahnenflucht“ oder „Desertion“ so alles sagt:

„Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (§ 16 - Wehrstrafgesetz (WStG)).

Ich schätze, dass auch Russland ein ähnlich lautendes Gesetz hat, welche sich Soldaten zu unterwerfen haben. Es sollte also Recht mit Unrecht aufgewogen werden?

Und ja: Ein Aufruf zur Desertion käme in D einer Wehrkraftzersetzung gleich. Störpropaganda gegen die Bundeswehr ist eine Straftat, die in Deutschland in § 109d des Strafgesetzbuches erfasst ist.

Und nein, Deutschland hat nicht dafür zu sorgen, dass russische Soldaten in innere Konflikte gelangen und abzuwägen haben, Desertion ja oder nein. Wenn, wäre das eine ureigene persönliche Entscheidung.

Zudem: Bereits die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die (...) „wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“

Folgerichtig ist die Petitionsforderung bereits heute gegeben.
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