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Diskussion zur Petition 133291

Lärmschutz

Maßnahmen gegen tieffrequenten Schall und Infraschall vom 23.04.2022

Diskussionszweig: Betroffene Menschen brauchen eine Stimme

Nutzer4655491 | 17.07.2022 - 10:00

Betroffene Menschen brauchen eine Stimme

Anzahl der Antworten: 2

Die bisherige Vorgehensweise der zuständigen Behörden bei Beschwerden, kurzzeitige Messung am Immissionsort ist nicht ausreichend, um die tatsächliche Situation zu erfassen. Schwingungen werden beispielsweise überhaupt nicht gemessen. Eine Beurteilung der Auswirkungen auf Menschen, ist ohne eine gründliche Betrachtung aber nicht möglich.

Meist sind Messungen der Behörde innerhalb der Richtwerte und die verursachenden Anlagen werden nicht ermittelt, selbst wenn es belegte Vermutungen gibt zu den Schallquellen. Den betroffenen Bürgern empfiehlt die Behörde private Gutachter zu beauftragen und/oder vor Gericht zu gehen.

Diesen langwierigen Weg kann man gehen, sofern man über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und gesundheitlich nicht so sehr durch den Schall beeinträchtigt ist, um einige Jahre der Belastung durchzustehen. Dabei bietet dieser Weg wenig Aussicht auf Erfolg.

Da Anlagenlärm, insbesondere tieffrequenter Schall und Infraschall nur effektiv am Emissionsort gemindert werden kann, ist es unerlässlich an den verursachenden Anlagen zu messen und dort für Schallminderung zu sorgen. Schallminderung ist in den meisten Fällen möglich, das bestätigen Fachingenieure und würde noch nicht einmal einen allzu hohen finanziellen Aufwand für die Betreiber bedeuten. Bei Windrädern würde das anders zu geregelt werden müssen.

Die Webseite des Umweltbundesamtes bietet umfangreiche und gute Informationen. Die aktuellen Publikationen, z. B. zum Thema der Tieffrequenzen und Infraschall, auch zu Auswirkungen auf den Menschen sind unbedingt empfehlenswert.

Umweltbundesamt 2020: Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung
Umweltbundesamt 2017: Tieffrequente Geräusche im Wohnumfeld 2017
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