Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Leistungspflicht der Krankenkassen in vollem Umfang "rückwirkend" wieder auflebt, wenn Mitglieder fehlende Krankenkassenbeiträge nachzahlen.
Begründung
Ich bin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen habe ich vom 16. Dezember 2021 bis 16. Januar 2022 den Beitrag nicht bezahlt. Angeblich wurde ich vorher gemahnt, habe die Mahnung aber nicht bekommen. Obwohl ich am 17. Januar 2022 den fehlenden Betrag ausgeglichen habe weigert sich die Krankenkasse, mir rückwirkend den Schutz zu gewähren, weshalb ich Vorsorgebehandlungen, die im Januar 2022 stattgefunden haben und eine Zahnbehandlung Weihnachten 2022 sehr wahrscheinlich selbst bezahlen muss, weil die Krankenkassen durch eine interne Vorschrift festgelegt haben, dass der Schutz nicht nachträglich gewährt wird.
Dies ist Gegenstand einer Klage vor dem Sozialgericht Berlin.
Ich gehe davon aus, dass das Gericht die Klage ablehnen wird, weil die Krankenkasse an die internen Vorschriften gebunden ist und die gesetzlichen Vorschriften anscheinend insofern lückenhaft sind. Um diese Lücke zu schließen ist die gesetzliche Regelung notwendig.
Um eine Deckungslücke trotz nachträglicher Zahlung zu vermeiden, ist eine gesetzliche Regelung notwendig, dass im Falle des Ausgleichs eines Beitragsrückstandes nachträglich auch der volle Schutz gewährt wird.