Text der Petition
Mit dieser Petition wird gefordert, dass Fahrkosten zu Behandlungen, die die gesetzliche Krankenkasse übernimmt, für Personen, die zuzahlungsbefreit sind, von der Krankenkasse übernommen werden. Das günstigste Verkehrsmittel ist dabei zu wählen. Ein Fußweg bis zu 1,1 km pro Termin ist dem Patienten zuzumuten.
Begründung
Zuzahlungsbefreite Personen sind oftmals chronisch kranke Menschen, denen regelmäßig nicht nur Arzt- und Therapietermine ins Haus stehen, sondern auch deren finanziellen Mittel durch Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit fehlen. Sie können kaum von der Möglichkeit Fahrt-kosten von der Steuer abzusetzen, profitieren. Um Ihre Einkünfte zu steigern, fehlt es Ihnen oft an Gesundheit bzw. Kraft. Die Verschreibung und Einnahme von Medikamenten ist in der Regel kein Ersatz für Untersuchungen oder Therapien, die nicht selten nicht am Wohnort durchgeführt werden können.
Um allen von einem chronischem Leiden - bisher werden Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen nur bei wenigen ausgewählten Patientengruppen übernommen (stationär hinge-gen für alle) - betroffenen Menschen trotz steigender Kosten, die verordneten heilsamen Behandlungen zu ermöglichen, ist die Kostenübernahme der Fahrtkosten wie eingangs geschildert dringend notwendig.
Schwerbehinderten werden die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet, wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) haben oder die Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch sowohl somatische als auch kognitive Ursachen ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. Für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und einen Anspruch auf Fahrkostenübernahme hatten sowie seit dem 1. Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind, bedarf es keiner gesonderten Feststellung einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt."
Versicherte, die keinen Schwerbehindertenausweis haben oder keinen Einstufungsbescheid der Pflegeversicherung mindestens mit dem Pflegegrad 3 vorlegen können, müssen sich auf jeden Fall Fahrten zur ambulanten Behandlung von der Krankenkasse vorher genehmigen lassen. Für diese Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent des Fahrpreises, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden."
Zusammenfassung: Für die vom Petenten angesprochene Gruppe der Gehbehinderten gibt es bereits die Kostenübernahme. Für andere auch, allerdings u.U. mit einer Zuzahlung von maximal 10 Euro.
Man begehrt demnach die Übernahme für einen Personenkreis, der nicht schwerbehindert bzw. gehbehindert ist, der wenig bis gar nicht eigenes Geld in die Gesundheitsversorgung einzahlt, der bereits befreit ist und keine Kosten für Medikamente hat, vorher evtl. einen Bruchteil zuzahlen musste.