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Diskussion zur Petition 144466

Waffenrecht

Keine Verschärfung des Waffengesetzes vom 09.01.2023

Diskussionszweig: Die Mitschuld liegt beim BMI. Das WaffG hätte ausgereicht zur Entwaffnung des Täters.

el marinero | 14.03.2023 - 11:13

Die Mitschuld liegt beim BMI. Das WaffG hätte ausgereicht zur Entwaffnung des Täters.

Anzahl der Antworten: 13

Der furchtbare Anschlag in Hamburg war noch nicht einmal ein paar Stunden her. Aber schon hat die Bundesinnenministerin, Frau Faeser, nebst zahlreichen anderen Politikern und Journalisten, die Ursache für diese Tat gefunden. Das „lasche“ Waffengesetz und die Sportschützen.
Sie fordert deshalb, das Waffengesetz umgehend zu verschärfen, um vorhandene Lücken zu finden. Soll das ein Witz sein? Seit Inkrafttreten des Koalitionsvertrages ist es die ureigenste Aufgabe der Bundesinnenministerin, das Waffengesetz zu evaluieren und handfeste Daten über dessen Auswirkung und Sinnhaftigkeit zu erhalten.
Und was hat Sie bisher in dieser Richtung getan? Nichts, rein gar nichts. Die Waffenbehörden ersticken in sinnloser Arbeit, um dieses Bürokratiemonster „Waffengesetz“ noch in irgendeiner Weise umsetzen zu können. Anstatt den Behörden die Gelegenheit zu geben und die vollkommen überflüssige Bürokratie endlich mal auszumisten, damit diese sich um die wirklich wichtigen Dinge wie die Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der legalen Waffenbesitzer kümmern könnten, legt Sie noch eins drauf und fordert unter anderem noch die Registrierung von Millionen und Abermillionen von Schreckschuss- und SRS-Waffen. Ist sie wirklich der Ansicht, Kriminelle würden jetzt in Scharen zur Waffenbehörde rennen, um diese anzumelden?
Wohl kaum. Sie trifft damit, wie immer, nur die gesetzestreuen Bürger, um diesen vollkommen überflüssigen Placebo „Kleiner Waffenschein“ durchsetzen zu können.
Kommen wir jetzt zum Anschlag in Hamburg. Der Täter hatte mit einem Sportschützen nichts zu tun. Nach allem, was wir bis jetzt wissen, erweckt es den Anschein, dass er seine Tat bereits seit langer Hand vorgeplant hat. Er entschied sich dazu, den langwierigen und sehr komplizierten Weg der Waffenbeschaffung über den legalen Erwerb einzuschlagen . Es scheint, dass er nie die Absicht hatte, überhaupt den Schießsport ausüben zu wollen, da er bereits drei Monate nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis sein Vorhaben in die Tat umsetzte.
Laut Aussage von Staatsanwaltschaft und Polizei Hamburg wurden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, dem anonymen Hinweis auf eine psychische Störung des Täters nachzugehen. Es hätte keine Veranlassung gegeben, eine psychologische Begutachtung anzuordnen.
Wirklich nicht? Der Täter hat im Netz genügend wirres Zeug erstellt, um diese Störung zumindest annehmen zu können. Man hätte genug Veranlassung dazu gehabt, ihn bereits im Vorfeld untersuchen lassen zu können. Denn hierbei handelte es sich um TATSACHEN, die die Waffenbehörde dazu ermächtigen, die Anordnung einer medizinischen Untersuchung aufzugeben.
Es sind daher keineswegs, wie durch Polizei und Staatsanwaltschaft behauptet, alle offenen Quellen ausgeschöpft worden. Wie denn auch, wenn die Waffenbehörden bereits jetzt schon durch diesen unsinnigen Quatsch im Waffengesetz, wie z.B. die Beurteilung sportordnungskonformer Lauflängen oder Mindestlängenmaße von Munition, gebunden und überlastet sind?
Dass die Behörden überlastet sind, ist eindeutig die Mitschuld der Bundesinnenministerin. Sie hat es bisher versäumt, die unbedingt notwendige Evaluierung des Waffengesetzes überhaupt erst mal zu BEGINNEN. Sie sollte endlich Ihre Schulaufgaben machen und ihrem Auftrag, der im Koalitionsvertag festgelegt wurde, nachkommen, anstatt irgendwelche Tatmittel aus ideologischen Gründen verbieten zu wollen.
Mein Fazit: Die Tat wurde erst durch Versäumnisse und Versagen auf höchster Ebene (Bundesinnenministerium) ermöglicht. Das Waffengesetz hätte in diesem Punkt sämtliche Möglichkeiten gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Aber die Waffenbehörde konnte gar nicht mehr ausrichten, weil ihr ganz einfach durch das immer noch nicht evaluierte Waffengesetz und dadurch bedingter unsinniger bürokratischer Überlastung die Möglichkeit gefehlt hat, weitere Ermittlungen durchzuführen.
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