Text der Petition
Die Petition richtet sich gegen die angekündigte umfangreiche Verschärfung des Waffengesetzes.
Begründung
Am 09.01.2023 hat das Innenministerium eine Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes als Reaktion auf die Razzia bei mutmaßlichen sogenannten Reichsbürgern am 07.12.2022 sowie die Gewalttaten gegen Einsatzkräfte in der Silvesternacht vom 31.12.2022 angekündigt.
Die aktuell bekannten Maßnahmenvorschläge lauten wie folgt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
1a) Verbot von Halbautomaten ODER
1b) Verbot von Halbautomaten mit Anschein einer Kriegswaffe
2b) Gastschützen ohne WBK dürfen nur noch Kleinkaliber und Einzelladerflinte verwenden (Nachweispflicht durch Schießstandbetreiber)
3) Verpflichtende MPU bei Waffenerwerb (mehrfach? bisher einmalig bei WBK-Erteilung für unter 25-jährige)
4) Vorlage eines Kleinen Waffenscheins beim Erwerb von Schreckschusswaffen (bisher frei ab 18)
5) Armbrüste werden WBK-pflichtig (bisher frei ab 18)
Die genannten Maßnahmen zielen zu großen Teilen ausschließlich auf gesetzestreue Legalwaffenbesitzer ab.
Laut Medienbericht vom 16.12.2022 waren die bisher untersuchten Schusswaffen der Reichsbürgerbewegung illegal erworben worden. Laut Medienberichten vom 06.01.2023 wurden bei den Krawallen der Silvesternacht massenhaft Schreckschusswaffen abgefeuert u.a. auf Einsatzkräfte. Das Führen dieser Waffen ist ohne Kleinen Waffenschein bereits untersagt, zudem ist ein Abfeuern auf öffentlichem Grund verboten.
Weitere Berichte, die einen Zusammenhang von legal besessenen Halbautomaten oder der Notwendigkeit einer umfangreicheren MPU mit den oben genannten Geschehnissen darstellen sind dem Petitionsersteller nicht bekannt. Die Begründung des Innenministeriums bezieht sich ausschließlich auf Vorfälle in Neuseeland und den USA, deren Waffenrecht stark vom strengen deutschen abweicht.
Als Petitionsstellende aus dem Umfeld gesetzestreuer Sportschützen, Jäger, Waffensammler, Armbrustschützen oder sonstigen Legalwaffenbesitzern ersuchen wir den Petitionsausschuss auf die aktuelle Ampelkoalition einzuwirken, das aktuell angestoßene Verfahren zum WaffG nicht in einen Hauruck-Modus durchzuprügeln. Es hängt der Fortbestand des immateriellen Kulturgutes des Schießsports daran, im Weiteren die Jagd als lebendiger Naturschutz und zudem viele Existenzen von Waffenbauern, Händlern, Schießständen, Veranstaltern.
Laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist die Analyse des bestehenden WaffG im Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verbänden für die Legislaturperiode 2021-2025 vorgesehen. Für dies haben Sie unsere Unterstützung. Eine generelle Verschärfung des Waffenrechts ohne jegliche Verhältnismäßigkeit lehnen wir entschieden ab.
Sie fordert deshalb, das Waffengesetz umgehend zu verschärfen, um vorhandene Lücken zu finden. Soll das ein Witz sein? Seit Inkrafttreten des Koalitionsvertrages ist es die ureigenste Aufgabe der Bundesinnenministerin, das Waffengesetz zu evaluieren und handfeste Daten über dessen Auswirkung und Sinnhaftigkeit zu erhalten.
Und was hat Sie bisher in dieser Richtung getan? Nichts, rein gar nichts. Die Waffenbehörden ersticken in sinnloser Arbeit, um dieses Bürokratiemonster „Waffengesetz“ noch in irgendeiner Weise umsetzen zu können. Anstatt den Behörden die Gelegenheit zu geben und die vollkommen überflüssige Bürokratie endlich mal auszumisten, damit diese sich um die wirklich wichtigen Dinge wie die Überprüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung der legalen Waffenbesitzer kümmern könnten, legt Sie noch eins drauf und fordert unter anderem noch die Registrierung von Millionen und Abermillionen von Schreckschuss- und SRS-Waffen. Ist sie wirklich der Ansicht, Kriminelle würden jetzt in Scharen zur Waffenbehörde rennen, um diese anzumelden?
Wohl kaum. Sie trifft damit, wie immer, nur die gesetzestreuen Bürger, um diesen vollkommen überflüssigen Placebo „Kleiner Waffenschein“ durchsetzen zu können.
Kommen wir jetzt zum Anschlag in Hamburg. Der Täter hatte mit einem Sportschützen nichts zu tun. Nach allem, was wir bis jetzt wissen, erweckt es den Anschein, dass er seine Tat bereits seit langer Hand vorgeplant hat. Er entschied sich dazu, den langwierigen und sehr komplizierten Weg der Waffenbeschaffung über den legalen Erwerb einzuschlagen . Es scheint, dass er nie die Absicht hatte, überhaupt den Schießsport ausüben zu wollen, da er bereits drei Monate nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis sein Vorhaben in die Tat umsetzte.
Laut Aussage von Staatsanwaltschaft und Polizei Hamburg wurden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, dem anonymen Hinweis auf eine psychische Störung des Täters nachzugehen. Es hätte keine Veranlassung gegeben, eine psychologische Begutachtung anzuordnen.
Wirklich nicht? Der Täter hat im Netz genügend wirres Zeug erstellt, um diese Störung zumindest annehmen zu können. Man hätte genug Veranlassung dazu gehabt, ihn bereits im Vorfeld untersuchen lassen zu können. Denn hierbei handelte es sich um TATSACHEN, die die Waffenbehörde dazu ermächtigen, die Anordnung einer medizinischen Untersuchung aufzugeben.
Es sind daher keineswegs, wie durch Polizei und Staatsanwaltschaft behauptet, alle offenen Quellen ausgeschöpft worden. Wie denn auch, wenn die Waffenbehörden bereits jetzt schon durch diesen unsinnigen Quatsch im Waffengesetz, wie z.B. die Beurteilung sportordnungskonformer Lauflängen oder Mindestlängenmaße von Munition, gebunden und überlastet sind?
Dass die Behörden überlastet sind, ist eindeutig die Mitschuld der Bundesinnenministerin. Sie hat es bisher versäumt, die unbedingt notwendige Evaluierung des Waffengesetzes überhaupt erst mal zu BEGINNEN. Sie sollte endlich Ihre Schulaufgaben machen und ihrem Auftrag, der im Koalitionsvertag festgelegt wurde, nachkommen, anstatt irgendwelche Tatmittel aus ideologischen Gründen verbieten zu wollen.
Mein Fazit: Die Tat wurde erst durch Versäumnisse und Versagen auf höchster Ebene (Bundesinnenministerium) ermöglicht. Das Waffengesetz hätte in diesem Punkt sämtliche Möglichkeiten gegeben, den Täter im Vorfeld zu entwaffnen. Aber die Waffenbehörde konnte gar nicht mehr ausrichten, weil ihr ganz einfach durch das immer noch nicht evaluierte Waffengesetz und dadurch bedingter unsinniger bürokratischer Überlastung die Möglichkeit gefehlt hat, weitere Ermittlungen durchzuführen.