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Diskussion zur Petition 144661

Inklusion und Teilhabe

Gleichstellung der Vorzüge für Menschen mit GdB 30 oder 40 wie für Menschen mit GdB 50 vom 13.01.2023

Diskussionszweig: Klare Ablehnung

berndrf | 07.07.2023 - 07:03

Klare Ablehnung

Anzahl der Antworten: 1

Als behindert gilt ein Grad von 20 bis 40 . Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Auch mit einem Grad von 30 kann man eine Gleichstellung beantragen. Unter anderem muss der Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber kleiner als 50 sein. Erfüllen Sie diese und weitere Voraussetzungen, haben Sie Anspruch darauf, mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden. Das Gesetz schützt Sie stärker vor Kündigungen als nicht-behinderte Beschäftigte. Aber keine Nachteilsausgleiche wie Schwerbehinderte mit einem Grad von 50 oder mehr. Die Petition ist vollkommen überzogen mit den Forderungen. Klare Ablehnung .
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