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Diskussion zur Petition 148151

Heilberufe

Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 23.03.2023

Diskussionszweig: Erbitte Antworten zum Verständnisgewinn

Heinz 548 | 05.05.2023 - 02:33

Erbitte Antworten zum Verständnisgewinn

Anzahl der Antworten: 23

Die Weiterbildungsordnung regelt „die Weiterbildung und den qualitätsgemäße Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte psychotherapeutische Tätigkeiten (…).

Jeder Handwerker, jeder Selbständige, jeder Unternehmer, jeder Beamte ist heute gehalten „Weiterbildung und den qualitätsgemäßen Erwerb eingehender und besonderer Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für seine Tätigkeiten" zu betreiben.

Kurz: Lebenslanges Lernen ist zwingend erforderlich um sich veränderten Bedingungen in allen Lebensbereichen zu stellen, um aktiv das persönliche und gesellschaftliche Umfeld mitzugestalten. Es ist erforderlich um mit sozialen, technischen und normierten Veränderungen (Gesetze und Verordnungen) umzugehen und sich den Herausforderungen des Marktes, des Arbeitsmarktes und der Gesellschaft zu stellen.
Diese Klientel stellt aber nicht den Anspruch an einer öffentlichen Weiterbildungsfinanzierung. Sicherlich besteht Einvernehmen darüber, dass auch hier Weiterbildung zwingend zu betreiben ist; allerdings wäre hier die Weiterbildung rein privat (oder über das Unternehmen) zu zahlen.
Warum also, soll speziell für Psychotherapeuten eine Finanzierung aus öffentlicher Hand für Weiterbildung betrieben werden?


Der Begründung kann ich auch nicht ganz folgen:

Otext: „Der Gesetzgeber hat es aber versäumt, die Finanzierung der Weiterbildung ausreichend zu regeln.“

Frage: Wieso wurde da etwas versäumt? Die Gesetzgebung erfolgt nach demokratischen Prinzipien und Grundlagen. Zudem stand sicherlich der Entwurf zur Beratung und Einsichtnahme offen. Warum wurde der Entwurf von den Dachorganisationen DPtV- mit immerhin 22.000 Mitgliedern unter Mitwirkung des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. mit immerhin 10.000 Mitgliedern, nicht
beanstandet, auf Abhilfe gedrängt und Einspruch gegen den Entwurf erhoben? Warum wurde auf Klage gegen den Entwurf verzichtet?


Otext: „Deshalb muss eine an Tarifverträgen orientierte Vergütung über die gesamte Weiterbildung sichergestellt werden.“

Frage: Warum? Haben andere Berufsgruppen z. B. Ärzte auch nicht, das würde eine Bevorzugung einer einzelnen Berufsgruppe bedeuten


Otext: „In den Praxen oder Weiterbildungsambulanzen kann den Weiterbildungsteilnehmer*innen kein angemessenes Gehalt gezahlt werden.“

Frage: Warum nicht? Erbringen die Weiterbildungsteilnehmer doch auch hier eine Leistung welche zu honorieren wäre (und per Gebührenordnung (GOP) abgerechnet werden).


Otext: „Psychische Erkrankungen gehören zu den großen gesundheitspolitischen Herausforderungen.“

AW: Das mag sein, ist aber als Begründung für die Petitionsforderung ohne Belang.


Otext: „Menschen mit psychischen Leiden brauchen auch in Zukunft eine qualifizierte Behandlung.“

AW: Eine qualifizierte Leistungserbringung ist von allen Berufsgruppen und Leistungsträgern zu erwarten und ist kein Alleinstellungsmerkmal der Psychotherapeuten.
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