Text der Petition
Mit der Petition wird die Verankerung des Rechts auf Heimdialyse im Sozialgesetzbuch gefordert.
Begründung
Die Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren legt fest, dass Patienten, die aus medizinischen Gründen zwar zuhause dialysiert werden sollten, aber aus personalen, sozialen oder organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, die „Heimdialyse“ durchzuführen, in „zentralisierter Heimdialyse“ behandelt werden. In der Praxis heißt dies meist, dass sie ebenso wie Patienten, die einer Zentrumsdialyse bedürfen, dreimal in der Woche die Fahrten zum Dialysezentrum und zurück auf sich nehmen müssen und auch die sonstigen Vorteile der Heimdialyse, wie etwa die Zeiten frei zu wählen, wie etwa während der Dialyse zu arbeiten oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, verloren gehen. Das trifft etwa auf Patienten zu, die weder eine Hilfsperson, etwa aus der Familie, stellen können, noch eine solche finanzieren können. Die für sie optimale Behandlung durch Heimdialyse steht damit Bedürftigen, die etwa keine hilfsbereite Familie haben, nicht zur Verfügung. Die Petition will diese Diskriminierung beenden.
Seien das intelligente Prothesen, Rollstühle; oder ›nur‹ Zahnimplantate oder Brillen die ein Leben wieder lebenswert machen.
Hier aber stelle ich die Frage wie das mit der Technik bei der Heimdialyse klappen soll. Das ist mehr als nur ein Kasten bei dem jemand einfach eine Knopf drückt. Sonst wäre dieses Problem nämlich keines. Wo wäre nötiges Personal aufzutun?
Denn diese Geräte müssen qualifiziert bedient und einsatzfähig gehalten werden. Wenn das machbar ist, dass »der Pflegedienst« turnusmäßig zu geeigneten Zeiten angeschnurrt kommt und die Maschinerie fit hält - dann hätte fast jeder einen Anspruch auf Heimdialyse! Denn dann sind es nur Technik und Wartung und keine qualifizierten kurativen Maßnahmen. Allerdings brauche die Zugänge medizinische Pflege. Alleinlebende benötigen da Hilfe von der Pflege (obschon sich die Frage stellt ob diese Menschen nicht froh sind aus dem Haus zu kommen).
Da ich mir dessen unsicher bin, und die vom Petenten angeführte mögliche Beschränkung auf Bedürftige mir auch quer im Magen liegt zeichne ich diese Petition in dieser Form nicht mit. Auch wenn ich die Kernidee nur loben kann.