
Diskussion zur Petition 152769
Sexueller Missbrauch von Kindern
Strafbarkeit auch von Äußerungen in Wort und Schrift, die fiktive sexuelle Handlungen an einem Kind wiedergeben vom 22.06.2023
Diskussionszweig: Wo sind die Argumente?
Hofft man hier etwa darauf das Menschen einfach etwas unterschreiben, weil da "Sexueller Missbrauch" und "Kinder" im Titel und der Kategorie stehen?
Sind wir schon so weit? Wenn einem Kinder was Wert sind dann schreibt man doch etwas mehr..
Habe mir jetzt einmal die Kommentare durchgelesen und weiß jetzt:
Wenn der Petent so lieb wäre, dann bitte einmal folgendes liefern:
Wenn eine Aussage jemanden verbal belästigt dann greift auch §185 StGB, dies kann auch durch die Eltern angezeigt werden.
Alternativ greift auch §184b/c. Wo ist also der Mehrwert einen Gummiparagraphen einzuführen, der kaum zu kontrollieren ist?
Soll die Aussagen auch verboten sein, wenn jemand alleine lebt und solch einen Satz raushaut?
Wenn ja; wie wollen Sie das überprüfen, wer was wann privat gesagt hat? Alle anderen Tatbestände setzen nämlich eine andere Person, oder die Öffentlichkeit voraus. Straftaten müssen auch verfolgt werden, präventiv. Das geht nur wenn jeder ein Mikrofon bei sich trägt, oder ein Gerät das die Gedanken liest.
Gesetze sind sachlich und wissenschaftlich begründet. Wem das nicht passt kann gerne auswandern, wo "moralisch verwerflich" als Begründung ausreicht.