
Diskussion zur Petition 152769
Sexueller Missbrauch von Kindern
Strafbarkeit auch von Äußerungen in Wort und Schrift, die fiktive sexuelle Handlungen an einem Kind wiedergeben vom 22.06.2023
Diskussionszweig: Verbale sexuelle Belästigung
Also, verbale sexuelle Belästigung gibt es strafrechtlich noch nicht, aber das ist bereits in Planung (geht heute nur über "Beleidigung").
Da macht es keinen Sinn einen separaten Paragraphen einzuführen, da in solchen Fällen ein höheres Strafmaß gewählt wird.
Petitionen sollten klar und verständlich sein, aber diese hier ist eine einzige Katastrophe, weil "fiktiv" etwas ganz anderes suggeriert. Zumal eine fiktive Person sowieso nicht belästigt werden kann. Viele dieser Diskussionen hätten nicht existiert wenn der Petent "verbale sexuelle Belästigung" erwähnt hätte. Wirkt für mich wie Stimmungsmache, oder schlechte Kommunikationskenntnisse.
Quelle:
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