Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Einkommensgrenze nach § 1 Absatz 8 des Bundeselterngeldgesetzes unverändert bestehen bleibt und nicht abgesenkt wird.
Begründung
Um die Sparvorgaben vom Finanzminister zu erfüllen, plant die Familienministerin die Einkommensgrenze beim Elterngeld zu halbieren und das Elterngeld für Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 150.000 Euro gänzlich zu streichen.
Nach Presse-Informationen sollen künftig nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro.
Betroffen sind nicht die, die von ihrem Vermögen leben können, sondern viele Young Professionals und Akademiker:innen. Die meisten Haushalte, die diese Einkommensklasse erreicht haben und mit der Familienplanung beginnen, sind relativ jung. Es gab daher bisher wenig Spielraum, Geld für eine Kürzung - die mehr oder weniger aus dem Nichts kommt - beiseitezulegen.
Insofern sich ein Paar keine externe Kinderbetreuung leisten kann oder findet, wird in den meisten Fällen die Frau auf ihren Beruf verzichten, da Frauen immer noch stärker vom Gender Pay Gap betroffen sind. Dadurch entsteht eine Abhängigkeit von ihrem Partner. Dem Ziel der Koalition, für “gleichberechtigte Familien” läuft die Streichung also komplett entgegen.
All das ist somit das Gegenteil eines Zukunfts-Narrativs für unsere Gesellschaft!
Die Elterngeld-Streichung ist ein katastrophales Signal gegen Kinder, gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen - all das ist kein Fortschritt, sondern ein massiver Rückschritt!
Aktuell fehlen bundesweit 378.000 Kita-Plätze und 2020 lag die Geburtenrate in Deutschland bei 1,53 Kindern pro Frau. Wir können es uns als überalternde Gesellschaft schlichtweg nicht leisten, dass wir Menschen, die Kinder bekommen wollen noch mehr Steine in den Weg legen, statt sie zu beseitigen. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Familienpolitik, wenn es wir es den Menschen finanziell schwerer machen Kinder zu bekommen, statt sie zu entlasten.
Derzeit dürfen Paare 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Lohnersatzleistung, die das Einkommen von Eltern sichert, wenn diese sich in den ersten Lebensmonaten um ihr Kind kümmern. Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens errechnet und beträgt 65% desselbigen, wobei maximal 2770 Euro Netto-Einkommen berücksichtigt werden. Es ist also eh schon ein deutlicher finanzieller Rückschritt. Aber dieser wichtige Baustein darf jetzt nicht vollkommen wegfallen!
Lasst uns alle zusammen sehr laut werden, um zu verhindern, dass dieses Vorhaben Realität wird und lasst uns ein deutliches Zeichen für die Zukunft setzen - für Kinder, für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern!
ich verfolge die Diskussion rund um das Elterngeld seit einiger Zeit und lese oft Kommentare zu der "Höhe" des zu versteuernden Einkommens (zvE) von 150.000 EUR. Im Jahr 2022 habe ich als gemeinsam veranlagtes Ehepaar auf das zvE eine Steuerlast von ca. 50.000 EUR (Annahme mit Kirchensteuer).
So bleibt dem Ehepaar ein Betrag von 100.000 EUR. Nun kann man darüber streiten, ob diese Einkommenshöhe einen Ausschluss aus dem Bezug von Elterngeld rechtfertigt oder nicht.
Mein Gedanke dazu ist Folgender:
Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn die Summe des zvE mehr als 150.000 EUR (aktuell 300.000 EUR) beträgt, und zwar im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum VOR DER GEBURT des Kindes. Somit schaut man bei der Frage, ob Elterngeld gezahlt wird nicht auf die Situation nach Geburt des Kindes und wie viel Geld dem Familienhaushalt zur Verfügung steht.
Dies ist sehr befremdlich in Situationen, wo vielleicht sogar der "Besserverdiener" in Elternzeit geht und sich um das Kind kümmert.
Wie viel Geld der Familie dann zur Verfügung steht wird bei Frage ob Elterngeld gezahlt wird ignoriert.
Somit kann man zwar darüber streiten, ob 150.000 EUR zvE ./. 50.000 EUR Steuern = 100.000 EUR Einkommen nach Steuern es rechtfertigt den Anspruch von Elterngeld zu streichen. Dies führt aus meiner Sicht aber am Thema vorbei, da das Haushaltseinkommen der Familie nach Geburt überhaupt gar nicht betrachtet wird.
Überspitztes Beispiel: Mann verdient 50.000 EUR in Vollzeit und Frau verdient 120.000 EUR in Vollzeit (mit hohem Einsatz für die Familienplanung). Nun geht die Frau nach Geburt in Elternzeit. Die Familie hat nun ein zvE von 50.000 EUR ./. Steuern nach Geburt des Kindes. Weniger Haushaltseinkommen und mehr Ausgaben.
So lange die "vereinfachte Betrachtung" das Jahr VOR der Geburt ist, sollte man die Grenze meines Erachatens nicht auf 150.000 EUR heruntersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Ludwig