Text der Petition
Mit der Petition wird die ersatzlose Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) gefordert.
Begründung
Nach deutschem Recht hätten die überlebenden Mitglieder der Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ verurteilt werden müssen, da ihre Zeichnungen Fundamentalisten dazu animierten, Terrorakte zu begehen, welche den „öffentlichen Frieden“ gefährdeten. Denn genau dies ist Inhalt von § 166 StGB: „Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
§ 166 StGB führt zu einer inakzeptablen Umkehrung des Täter-Opfer-Prinzips: Denn selbstverständlich wird der öffentliche Friede nicht durch Künstlerinnen und Künstler gestört, die auf dem Boden des Grundgesetzes Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch religiöse Fanatiker, die es nicht gelernt haben, auf Kritik in angemessener Weise zu reagieren. Daher sollte § 166 StGB zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 Geschichte sein – zumal dieser Paragraf den öffentlichen Frieden nicht schützt, sondern ihn vielmehr gefährdet: Von seinem Wortlaut her stachelt § 166 Fundamentalisten nämlich regelrecht dazu an, vom „Faustrecht“ Gebrauch zu machen und militant gegen satirische Kunst vorzugehen, da sie auf diese Weise belegen können, dass durch die vorgebliche Verletzung ihrer „religiösen Gefühle“ der öffentliche Friede gefährdet ist und die verhasste Kritik unterbleiben sollte.
Spätestens seit dem Terrorangriff der Hamas auf jüdische Männer, Frauen und Kinder im Oktober 2023 sollte der deutschen Politik bewusst sein, dass es an der Zeit ist, „klare Kante“ gegenüber religiösen Fanatikern zu zeigen und das Profil des demokratischen Rechtsstaates zu schärfen. Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach, welches 2011 erklärte, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, §48].
Durch die Streichung von § 166 StGB würden der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen. Darüber hinaus sind der Schutz vor strafwürdiger Beschimpfung sowie der Schutz des öffentlichen Friedens auch ohne § 166 StGB durch die Straftatbestände der Beleidigung (§ 185 StGB), der üblen Nachrede (§ 186 StGB), der Verleumdung (§ 187 StGB) und der Volksverhetzung (§ 130 StGB) gesichert. Die Vorstellung, religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse, Personen oder Gruppen benötigten einen über die §§ 130, 185, 186, 187 StGB hinausgehenden Schutz, ist weder begründbar noch zeitgemäß.
Fazit: § 166 StGB ist sowohl demokratiegefährdend als auch entbehrlich und sollte daher aufgehoben werden.
'Kauft nicht bei Juden', die KZ's, die brennenden Synagogen. Das soll so nie wieder geschehen.
Heute stellt es sich glücklicherweise anders da. Aber dass Molotowcocktails oder Steine in Synagogen geworfen werden oder beschmiert werden usw ist völlig inakzeptabel. Und vor dieser Tat steht dann - meist im Internet- als Beginn die Verunglimpfung als Glaubensgemeinschaft.
Es ist völlig inakzeptabel, das freizustellen.
Das gilt im Übrigen auch für die Muslime 'Antisemiten, kleine Paschas etc'
Oder übrigens auch die Christen 'gottlose, woke veganer' etc.
Man kann nicht zulassen, dass Bevölkerungsgruppen allgemein herabgewürdigt werden. Demokratie lebt von gegenseitiger Akzeptanz und deswegen braucht es diese Vorschrift.
Die Karikaturen wären übrigens selbstverständlich weder eine Verunglimpfung noch würden sie unter die Vorschrift fallen... Es wäre ganz selbstverständlich Kunst.
Dass aus Angst hier derartige Karikaturen tatsächlich nicht erscheinen würden, ist wirklich ein Problem. Aber dafür braucht es nicht die Abschaffung der Norm.
Petieren Sie bei Ihrem Landtag für pädagogische, freie und kritische Abhandlung von Religionen in den Lehrplänen, für eine gut ausgestattete und arbeitende Polizei und funktionierende Verfassungsschutz- und Kriminalämter...