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Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Angriffe auf Juden, Muslime, Christen als Glaubensgemeinschaften sollen doch nicht allen Ernstes tolerabel sein?

y4 | 19.02.2024 - 21:24 (Zuletzt geändert am 19.02.2024 - 21:25 von y4 )

Angriffe auf Juden, Muslime, Christen als Glaubensgemeinschaften sollen doch nicht allen Ernstes tolerabel sein?

Anzahl der Antworten: 21

Der Holocaust ist der Grund der Vorschrift.

'Kauft nicht bei Juden', die KZ's, die brennenden Synagogen. Das soll so nie wieder geschehen.

Heute stellt es sich glücklicherweise anders da. Aber dass Molotowcocktails oder Steine in Synagogen geworfen werden oder beschmiert werden usw ist völlig inakzeptabel. Und vor dieser Tat steht dann - meist im Internet- als Beginn die Verunglimpfung als Glaubensgemeinschaft.

Es ist völlig inakzeptabel, das freizustellen.

Das gilt im Übrigen auch für die Muslime 'Antisemiten, kleine Paschas etc'

Oder übrigens auch die Christen 'gottlose, woke veganer' etc.

Man kann nicht zulassen, dass Bevölkerungsgruppen allgemein herabgewürdigt werden. Demokratie lebt von gegenseitiger Akzeptanz und deswegen braucht es diese Vorschrift.

Die Karikaturen wären übrigens selbstverständlich weder eine Verunglimpfung noch würden sie unter die Vorschrift fallen... Es wäre ganz selbstverständlich Kunst.

Dass aus Angst hier derartige Karikaturen tatsächlich nicht erscheinen würden, ist wirklich ein Problem. Aber dafür braucht es nicht die Abschaffung der Norm.

Petieren Sie bei Ihrem Landtag für pädagogische, freie und kritische Abhandlung von Religionen in den Lehrplänen, für eine gut ausgestattete und arbeitende Polizei und funktionierende Verfassungsschutz- und Kriminalämter...
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