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Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Sorry, kann die Petition nicht mittragen.

Nutzer18343 | 20.02.2024 - 12:11 (Zuletzt geändert am 20.02.2024 - 12:17 von Nutzer18343 )

Sorry, kann die Petition nicht mittragen.

Anzahl der Antworten: 46

Satire ist keine Beschimpfung, Kritik ist keine Beschimpfung.

Täter-Opfer-Umkehr ist auch eine falsche Behauptung.

Selbstjustiz weil man persönlich denkt das § 166 StGB geborchen wurde ist auch ein Verbrechen.

Sorry, Ich bin absolut dafür das dieser Paragraph bleibt so das nicht ein kleiner Religionskrieg hier angestiftet werden kann in dem man Kritik an einer Religion (die ja Berechtigung haben kann) mit Beschimpfungen kombinieren kann und unser sozialen Frieden mehr gefährdet werden kann.

Diese Petition ist falsch. Sorry man muss sich doch mal an den Kopf greifen, wenn man hier ernsthaft behaupten will, das eine Legalisierung von Beschimpfung was Gutes ist.

Nein, diese Paragraph ist nicht mit besagten anderen Paragraphen gedeckt. Eine Beleidigung einer Weltanschauung ist in keinstem Fall mit den anderen Paragraphen die erwähnt wurden gleichzusetzen.


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