Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Nein. Völlig inakzeptabel. Holocaust. Nie wieder ist jetzt! Wie kann man nur fas Judentum schutzlos stellen! Nicht zu fassen!

y4 | 02.03.2024 - 12:40

Nein. Völlig inakzeptabel. Holocaust. Nie wieder ist jetzt! Wie kann man nur fas Judentum schutzlos stellen! Nicht zu fassen!

Anzahl der Antworten: 8

Nein!
Niemals!

In der NS Zeit lief die Diskriminierung der Juden einzig über ihre Religionszugehörigkeit. Dem Verächtlichmachen über die Religion folgte das übrige nach.

Es ist völlig inakzeptabel, jetzt die Beschimpfung von Bekenntnissen frei und damit das Judentum schutzfrei zu stellen.

Zumal wir gerade erneut Probleme mit Antisemitismus haben.

Bei der Einbürgerung gehört das Bekenntnis dazu, dass Antisemitismus nicht nach Deutschland gehört. Wer das Judentum freistellen, sollte reziprok seine Staatsbürgerschaft verlieren. Er hat dann nicht mehr teil an den als wesentlich geteilten Werten.

Die einzige Meinung von Herrn Fischer, die auch nicht auf dem Juristentag geteilt wurde und Entschlüsselung einzelner SPD oder Grünen Landes- oder Ortsverbände können daran nichts ändern. Menschen können schließlich irren.

Aber zumindest den Holocaust sollte man nicht vergessen!
2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich