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Diskussion zur Petition 161923

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Streichung von § 166 StGB (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 05.01.2024

Diskussionszweig: Warum ist es so schwer jedem den gleichen Platz zu lassen?

RobbyG | 13.03.2024 - 08:33

Warum ist es so schwer jedem den gleichen Platz zu lassen?

Anzahl der Antworten: 4

Die unmittelbare Reaktion der sogenannten Unterdrückten ist kaum überraschend. Wie erwartet, erheben sich sofort Stimmen in Zorn und führen Beispiele autoritärer Regime an, die Religionen in einer Weise behandelten, wie sie es scheinbar heute mit Nichtreligiösen vorhaben. Es stellt sich die Frage, aus welchem Grunde religiöse Überzeugungen als schützenswerter angesehen werden sollten als andere z.B. nichtreligiöse Überzeugungen. Viele religiöse Gruppen, insbesondere jene, die sich selbst als besonders schutzbedürftig betrachten, neigen dazu, anderen ihre Rechte abzusprechen, wie auch hier wieder deutlich wird. Die Lehre aus vergangenen Vergehen gegen bestimmte Gruppen sollte nicht sein, jetzt nun endlich andere unterdrücken zu dürfen, sondern dass jede Form von Sonderbehandlung dem Grundgesetz zuwiderläuft. Beleidigung und Hass, die unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung verbreitet werden, sind durch unsere Gesetzgebung ausreichend adressiert. Sollte dies nicht der Fall sein, und die Mehrheit der Meinung sein dass Lücken bestehen, bedarf es einer Anpassung der Gesetze die für alle gelten. Gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes sind alle Menschen gleich und gleich schützenswert, unabhängig davon, ob sie religiös sind, oder welcher Religion sie angehören. Alle Menschen haben vor dem Gesetz gleiche Rechte und Pflichten. Wer meint, ihm werde Unrecht getan, der kann und soll sich sich in unserem Lande an die Justiz wenden. Besonders wenn die Argumentation bis zu Holocaust-Vergleichen reicht, sollte sie oder er bedenken, dass durch solche Aussagen alle anderen, die für eine verhältnismäßige und vom Grundgesetz gedeckte Meinungsfreiheit eintreten, fälschlicherweise von ihr oder ihm als Nazis gebrandmarkt werden. Dies widerspricht genau dem wofür unser Grundgesetz steht, und was sich niemand wünschen sollte: dass einzelne Gruppen ungerechtfertigterweise diskreditiert werden. Sonderrechte für einzelne Gruppen sind, und sollten auch, verfassungsrechtlich verboten sein. Aus diesem Grunde muss §166 StGB abgeschafft werden.
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