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Diskussion zur Petition 163119

Abfallwirtschaft

Klärung der Verantwortlichkeit für den schwimmenden Abfall in Flüssen vom 01.02.2024

Diskussionszweig: Verantwortung ist gegeben…

Heinz 548 | 26.02.2024 - 15:32

Verantwortung ist gegeben…

Anzahl der Antworten: 4

…und zwar trägt derjenige Verantwortung der seinen Müll in Flüsse kippt und nicht "wir". "Wir“ sind auch nicht für 142.000 kg Kunststoff pro Jahr verantwortlich. (Wer auch immer diese Zahl kreiiert hat...)

…eine gesetzliche Grundlage schaffen? Schön! Welche nationale gesetzliche Grundlage sollte denn bspw. für den Rhein gelten der im Verlauf die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Frankreich und die Niederlande berührt?

Die Petitionsbegründung beschreibt ja bereits das Dilemma: „...keine Sachherrschaft über den Abfall“

Otext: „Es ist verboten, Abfall in die Flüsse einzubringen." Leider kümmert sich niemand um die Einhaltung des Verbotes.“

AW: Es kümmert sich auch niemand um das wilde Verkippen von Bauschutt in Wälder, auf Feldwege oder sogar auf Ackerflächen, obwohl dortige Zuständigkeiten gesetzlich geregelt sind. Die reine Feststellung dass 142.000 kg Kunststoff pro Jahr in Flüsse landen und damit ins Meer hat genau null Aussage, - wer das auch immer festgestellt hat. Klar festzustellen wäre, WER hier irgendetwas einleitet oder in Gewässer kippt und der Verursacher zur Anzeige bringt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es besonders effektiv ist in Köln eine „Rheinkrake“ (Filter) zu betreiben der 1% des Mülls abfiltert und der Rheinverlauf dann noch gut 320 km bis zur Mündung lang ist. Ich sehe da eher das Bestreben von reinem Aktionismus.

Otext: „Wir machen auch ein wissenschaftliches Monitoring, wir können also genau zeigen, welche Produkte wir im Fluss finden.“
AW: Wenn die Produktzuordnung -sprich Müll-, „wissenschaftlich“ geklärt ist, warum erfolgt dann kein Strafantrag gegen den Verursacher?
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