Text der Petition
Ziel dieser Petition ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Verantwortung für den schwimmenden Abfall eindeutig klärt. Daraus resultierend müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Abfall in die Flüsse gelangt, bereits vorhandener Abfall entfernt wird und Verursacher belangt werden. Unsere Flüsse schwemmen jeden Tag mehrere Tonnen Abfall in die Nord- und Ostsee (geschätzte 142.000 kg Kunststoff pro Jahr). Niemand ist für diesen Abfall verantwortlich.
Begründung
Wir Menschen verursachen den Abfall in den Flüssen und Meeren. Gelangt Abfall in die Flüsse (ink. Uferbereiche) oder Meere ist niemand für die Sammlung oder Entsorgung zuständig.
Die Entsorgungsverantwortung für den Abfall an Land ist geregelt. Auf ihren Gebieten sind die Kommunen für das Sammeln, Entsorgen und für das Belangen von Verursachern zuständig. Die Autobahnmeisterei auf der Autobahn und für Abfall auf einem privaten Grundstück ist der:die Grundstückseintümer:in zuständig. Aber für den Müll und dessen Entsorgung in unseren Flüssen gibt es keine Regelungen. Wir alle akzeptieren, dass der Abfall in den Flüssen einfach weiter ins Meer treibt. Als wir einer Behörde die extreme Verschmutzung eines Flusses angezeigt haben, wurde geantwortet: Jetzt ist er schon im Fluss, da ist es zu spät.
Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen (Rhein, Elbe, etc). Die Unterhaltungslast liegt bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und umfasst verkehrliche und wasserwirtschaftliche Aktivitäten. Eine Verantwortung für den Abfall in den Flüssen wird mit der Begründung abgelehnt, dass die WSV nicht zuständig ist und keine Sachherrschaft über den Abfall habe, da der Fluss für jeden Menschen zugänglich ist.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt, dass die Kommunen für den Abfall auf ihren Gebieten verantwortlich sind. Autobahnen, Landstraßen und andere Bereiche werden im KrWG spezifisch geregelt. Bundeswasserstraßen fehlen hier. Die "Sammlung diverser herrenloser Abfälle aus Gewässern" ist nicht Aufgabe der Kommunen laut Landesumweltministerium (LUM). Einträge von Stoffen in Gewässer wurden sogar explizit aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen (laut BMU). Und konträr zum WSV argumentiert die Kommune und LUM, dass der Fluss nicht von jedem Menschen frei zugänglich ist und daher die Verantwortung nicht im Bereich der Kommune liegt. Gleichzeitig führen Kommunen eine Diskussion darüber, dass der Abfall nicht auf Ihrem Gebiet entstanden ist. Im Ablehnenden Bescheid einer Kommune zu einem CleanUp Projekt wurde uns gesagt: Die Sammlung von Müll entspricht nicht den Maßgaben des KrWG.
Den Bundesländern ist die Müllbeseitigung im Fluss ebenfalls nicht zugewiesen. Die dazwischen geschalteten Bezirksregierungen achten auf die Wasserqualität, berücksichtigen aber keinen Abfall. So verweist jede Ebene auf die andere. Weder die Kommunen, dem Bund oder eine andere Instanz sehen sich in der Verantwortung. Positiv ist, dass alle übereinstimmen: „Es ist verboten, Abfall in die Flüsse einzubringen." Leider kümmert sich niemand um die Einhaltung des Verbotes.
Es bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage, um zu klären, welche Behörde für den Abfall in den Binnenwasserstraßen verantwortlich ist. Diese müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Abfall in die Flüsse gelangt, bereits vorhandener Abfall entfernt wird und Verursacher belangt werden. Nur so bekommen wir die Müllflut nachhaltig eingedämmt.
OText: AdelRobotnix:
„Wenn die zuständigen Beamten es nicht tun , sollten wir sie zum Teufel jagen“
Frage: Wer sind denn „die zuständigen Beamten?
Otext: AdelRobotnix:
„(…) auf vielen Teilen steht tatsächlich der Name des Besitzers : #1 COCA COLA“
AW: Ja denn zeigen Sie den „Besitzer“ doch einfach an! In der Petition wird doch vollmundig erklärt: „das „Besitzverhältnisse“ geklärt sind, - sogar wissenschaftlich geklärt! Da kann doch nichts mehr schiefgehen,- oder? Zeigen Sie doch mal den verhassten Wasserverunreinigern wo der deutsche Hammer hängt, jeder Wichtigtuer setzt heute "ein Zeichen gegen oder für irgendetwas",- setzen Sie doch auch mal eines!
Offenbar ist das von Ihnen und Ihre MItstreiter erkannte Problem gar keines, denn ansonsten würde eine gewisse bundesdeutsche Partei hier zur Hochform auflaufen.
Otext: Susanne Kalender:
„Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund diese Petition nicht zu unterzeichnen, außer man ist FÜR Müll in Flüssen und Meeren. Und da ist mir noch niemand begegnet...“
AW: Ach ja, nach der Devise: Entweder Freund oder Feind?
>> Warum sollte Deutschland den Müll aus dem Rhein filtern, den (möglicher Weise) Schweizer, Lichtensteiner oder Franzosen in denselbigen gekippt haben?
>> Warum sollte gerade Deutschland diese Leistung übernehmen?
>> Warum sollte gerade Deutschland dann dafür haften(!) wenn die Filterung nicht so „hinhaut“ wie gewünscht?
>> Warum sollte gerade Deutschland „zuständig für die Müllfreiheit“ z. B. des Rheines sein und alle anderen Anrainer aus dieser Verantwortung entlassen?
>> Warum sollte gerade Deutschland die damit anfallenden Kosten tragen?
>> Warum sollte das kein „europäisches Thema“ sein, welches europäisch unter Zusammenarbeit und Mitwirkung ALLER Anrainerstaaten zu lösen wäre?
Otext Nicolas_RK:
„Wenn man einfach Müll auf ein Feld wirft, ist nicht der Eigentümer des Feldes verantwortlich, sondern die Kommune. Hintergrund ist, die Fläche ist von jedem Menschen zugänglich. Daher hat man keinen Abfallbesitz und somit muss die Gemeinschaft die Kosten tragen (sofern man den Verursacher nicht ausfindig machen kann).“
AW: Sorry, das ist dummes Zeug! Da wird der juristische Begriff der „Besitzhaftung“ wirksam. Und selbstverständlich ist dann der Eigentümer der Liegenschaft verpflichtet ordnungsgemäß zu handeln und zu entsorgen. Wenn ein böser Mensch Müll auf ihr Grundstück gekippt hat, sind genau SIE für die sachgerechte Entsorgung nicht nur zuständig, sondern für die korrekte Entsorgung auch verantwortlich und niemand anderes. Wieso kommen Sie auf das schmale Brett, dass „die Gemeinschaft“ dafür verantwortlich sei? „Die Gemeinschaft“ darf noch nicht einmal ihre Liegenschaft betreten ohne ihre Zustimmung.
Otext Nicolas_RK:
„Also würde auch hier die Petition und die gesetzliche Klärung Sinn machen.“
AW: Immer noch nichts begriffen? Das Einzugsgebiet des Rheines umfasst neun(!) Staaten, warum also sollte Deutschland sich hier exponieren, zudem durchläuft der Rhein anschließend noch die Nederlande, wie ist denn das „Filtervorhaben“ dort zu regeln? Oder ist es deutsche Auffassung dass „die Holländer“ grundsätzlich keine Cola- Dosen in den Rhein schmeißen?
Otext Nicolas_RK:
„Somit könnte die Behörde, das Geld über den Einwegkunststofffond organisieren.“
AW: Das Problem wäre aber, dass die acht anderen Rhein- Anrainerstaaten von einem „Einwegkunststofffond“ nicht haben und der Fond denen vermutlich am Hintern vorbeigeht und keinerlei (gewünschter) Erziehungseffekt eintreten wird.
Otext Nicolas_RK:
„Da müssen wir gemeinsam Schritt für Schritt weitermachen. Alles ist besser, als nichts zu machen.“
AW: Richtig! Richten Sie diese Petition in abgeänderter Form an die zuständige EU- Kommission in Brüssel!
Eines ist immer noch unverständlich: Es gibt eine „EU“ mit Sitz in Brüssel, welche sich im allgemeinen um europäische Probleme kümmert und zu kümmern hat. Die EU hat Kompetenzen hinsichtlich Rechtsakte, die gemäß den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europäischen Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – beschlossen werden, bindend. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist hellauf begeistert von den dortigen Taten, Unternehmungen und den schönen „EU- Richtlinien“.
Warum also wird eine diesbezügliche Petition nicht an die EU gerichtet und -nur- Deutschland soll es mal wieder richten?