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Diskussion zur Petition 164872

Verkehrswesen

Einführung eines Fahrzeugbesitzverbotes für Personen ohne Führerschein aufgrund fahrlässigen Verhaltens mit Todesfolge vom 13.03.2024

Diskussionszweig: Bei Vorsatz wäre es verständlich bei Fahrlässigkeit ist es nonsens.

Nutzer1234462 | 30.03.2024 - 10:10 (Zuletzt geändert am 30.03.2024 - 10:12 von Nutzer1234462 )

Bei Vorsatz wäre es verständlich bei Fahrlässigkeit ist es nonsens.

Anzahl der Antworten: 3

Sehen sie folgende Situation. Ein Familienvater versucht als Alleinerziehender seine Kinder zu versorgen und Geld fürs Leben zu verdienen. Bevor er zur Arbeit kommt muss er noch das Pausenbrot für die beiden Schulkinder machen damit diese rechtzeitig zum Bus kommen. In der Zwischenzeit saut sich der Jüngste mit einen Glas Nutella ein das er sich vom Tisch stibitzt hat.Also muss er ihn noch waschen und neu einkleiden bevor er ihn zur Kita bringt. Natürlich ist dort wieder Stau wegen einiger Klimakleber. Bereits deutlich zu spät macht er sich auf dem Weg zur Arbeit da dort ein wichtiges Meeting angesetzt ist. Der Chef hat ja schon Stress gemacht da es in den letzten wochen schon 3 mal passiert ist. Der Arbeitsplatz wackelt. Der Fahrer vor ihm in der Schlange schafft es das Auto dreimal abzuwürgen bevor er weiterfährt. Endlich ist er weg nur noch 4 Autos vor ihm die Ampel wird schon gelb aber das wird schon Klappen.

Peng. Im Querverkehr trifft er einen Kleinwagen die Fahrerin stirbt 1 Woche später im Krankenhaus. Die Blitzampel beweisst das die Ampel bereits 2 Sekunden rot war.

Somit 1 Monat Fahrverbot. Und ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Tötung.



Benutzt jemand ein Fahrzeug vorsätzlich um einen Menschen zu schädigen wäre das anders. Hier ist das Auto eine Waffe gewesen und somit sollte wie auch im Waffenrecht eine Lebenslange Sperre folgen, ein Fahzeug zu benutzen.
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