Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 165416

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Aufnahme der Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 der Straßenverkehrsordnung als neue Tatbestände vom 30.03.2024

Diskussionszweig: Zahlen?

wst0312 | 23.04.2024 - 09:34

Zahlen?

Anzahl der Antworten: 5

Es wäre nett wenn Sie hierzu mal die Zahlen nennen könnten:
Zitat:
Die genannten Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig vorsätzlich begangen

Was heißt in diesem Falle "regelmäßig"? Einmal jährlich, einmal wöchentlich, einmal täglich?

Bei Vorsatz wird das Bußgeld gemäß § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt, d. h. diese Zahlen müssen ja vorliegen.

Vielen Dank.
13 Personen finden diesen Beitrag hilfreich