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Diskussion zur Petition 165416

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Aufnahme der Ordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 der Straßenverkehrsordnung als neue Tatbestände vom 30.03.2024

Diskussionszweig: Etwas viel Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten...

Heinz 548 | 27.04.2024 - 16:14

Etwas viel Annahmen und Vermutungen anstelle von Fakten...

Anzahl der Antworten: 1

Otext: „Die genannten Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig vorsätzlich begangen.“

AW: Das ist eine reine Annahme und Vermutung.

Frage 1: Woher wissen Sie das es regelmäßig ist?

Frage 2: Woher wissen Sie, dass ein Vorsatz vorliegt?


Otext: „ Mit den in der zugehörigen Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätzen wird bei den vorgenannten Delikten regelmäßig keine Erziehungswirkung erzielt - ferner "schmerzen" diese nicht.“

AW: Auch das ist eine reine Vermutung.

Frage: Woher wissen Sie das?


Otext: „Das Nichtverfolgen der (wahrgenommenen) Taten würde demnach eine Strafvereitelung (im Amt) darstellen.“

AW: Angesichts klammer Kassen in den Kommunen, bin ich fest davon überzeugt, dass auch Owi´s konsequent verfolgt werden.


Otext: (…) nach Tagessätzen zu bemessen.

AW: Aha, es geht um die Höhe der „Strafe“ die dem Petenten offensichtlich zu gering erscheint. Wenn es aber demnach ginge, gäbe es kein Mord in Ländern mit Todesstrafe auf Mord.

Ich verstehe die Leute nicht, die andauernd nach höheren Strafen rufen. Was treibt diese Leute an, solche Forderungen aufzustellen? Ist es Wichtigtuerei oder das Gefühl nach außen zu vermitteln, dass man selbst der moralisch perfekte autofahrende Mensch ist, der sich grundsätzlich und immer an die Maßgaben des Gesetzes hält? D. h. nie eine Minute länger parkt als es die vorgezahlte Zeit hergibt, nie schneller fährt als erlaubt, nie mit einem defekten Licht fährt und vor jeder Fahrt ums Auto läuft um die Sicherheit zu überprüfen?

Oder ist es das Bedürfnis selbstherrlich in einer perfekten Welt leben zu wollen? Oder ist es das zwanghafte -fast neurotische- Bestreben dass sich Rechtsunterworfene sich gefälligst (auch) an das ihnen bekannte Recht zu halten haben?
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